29.03.2018 Brüssel. In den vergangenen sechs Jahren haben sich schätzungsweise neun Millionen Menschen an einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) beteiligt. Bislang waren vier Initiativen darin erfolgreich, über eine Million Unterschriften zu sammeln. Das geht aus dem am Mittwoch (28. März) veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission über die Erfahrungen mit dem Instrument Europäische Bürgerinitiative hervor.

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der EU-Kommission, betonte am Mittwoch bei der Vorstellung des Berichts in Brüssel, dass die Europäische Bürgerinitiative ein wichtiges Instrument der politischen Willensbildung und grenzübergreifende Debatten sei. „Aber unser Ehrgeiz geht noch weiter: Unser Vorschlag zur Änderung der Verordnung wird es leichter machen, Initiativen auf den Weg zu bringen und zu unterstützen. Außerdem sollen sich junge Menschen künftig schon ab 16 beteiligen können“, so Timmermans.

Vier Initiativen erhielten die notwendige Zahl von einer Million Unterstützungsbekundungen. Der Initiative „Stop Vivisection“ hat die EU-Kommission nicht-legislative Maßnahmen folgen lassen. Auf die Initiative „Right2Water“ hat die EU-Kommission mit einem geänderten Vorschlag für die Trinkwasser-Richtlinie der Europäischen Union (EU) reagiert. Im Anschluss an die Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden“ hat die EU-Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag angekündigt, mit dem wissenschaftliche Beurteilungen und Entscheidungsfindungen transparenter werden sollen.

In den vergangenen drei Jahren sind bereits Verbesserungen vorgenommen worden. Die Juncker-Kommission verfolgt einen politischeren Ansatz: Alle Anträge auf Registrierung – die Voraussetzung für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen ist – werden vom gesamten Kommissionskollegium gehört, und in einigen Fällen wurde die teilweise Registrierung einer Bürgerinitiative genehmigt. Infolge dieser Maßnahmen wurden deutlich mehr Initiativen registriert als zuvor: Wurden im vorangegangenen Dreijahres-Zeitraum noch 60 Prozent aller vorgeschlagenen Initiativen zur Registrierung zugelassen, waren es seit April 2015 90 Prozent.

Nach dem ersten Bericht der EU-Kommission vom März 2015 über die Anwendung der EU-Verordnung über die Bürgerinitiative wurde eine Überprüfung eingeleitet, um die Wirksamkeit des Instruments zu verbessern. Dabei wurde auch die Öffentlichkeit konsultiert. Anschließend schlug die EU-Kommission am 13. September 2017 eine neue Verordnung vor, die nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU (Ministerrat) verabschiedet werden muss. Die neue Verordnung wird die Europäische Bürgerinitiative zugänglicher und weniger aufwendig machen und Organisatoren und Unterstützern die Handhabung erleichtern. Die EU-Kommission ruft dazu auf, dass ihr Änderungsvorschlag Ende 2018 verabschiedet wird, damit er im Januar 2020 in Kraft treten kann. Die Vorschläge werden mit den Interessenträgern am „EBI-Tag“ erörtert‚ den der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) am 10. April veranstaltet.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Wirksamwerden der daraus resultierenden EU-Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten die EU-Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission einen Rechtsakt vorzulegen.

Laut der einschlägigen Verordnung muss eine Europäische Bürgerinitiative folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Die geplante Initiative darf nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die EU-Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, sie darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Link zum Thema:

Europäische Bürgerinitiative: 9 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben sich bislang an der EU-Gesetzgebung beteiligt
PresseInformation der EU-Kommission vom 28. März 2018.