21.05.2019 Brüssel. Heute (Dienstag) hat die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache gemeinsam mit den albanischen Behörden die erste gemeinsame Aktion im Hoheitsgebiet eines benachbarten Nicht-EU-Landes gestartet. Ab dem 22. Mai werden mit uneingeschränkter Zustimmung aller beteiligten Länder Teams der Agentur gemeinsam mit albanischen Grenzschutzbeamten an der Grenze Albaniens zu Griechenland eingesetzt. Ziel ist es, das Grenzmanagement zu stärken und die Sicherheit an den EU-Außengrenzen zu erhöhen.

Damit wird eine neue Phase der Zusammenarbeit an den Grenzen zwischen der EU und den Partnerländern des westlichen Balkans eingeleitet, die darüber hinaus ein weiterer Schritt hin zur vollen Funktionsfähigkeit der Agentur ist.

Den Startschuss dafür geben Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Fabrice Leggeri, Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, der albanische Ministerpräsident Edi Rama und sein Innenminister Sandër Lleshaj in Tirana/Albanien.

Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte: „Mit dem allerersten Einsatz von Teams der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache außerhalb der EU schlagen wir ein ganz neues Kapitel unserer Zusammenarbeit im Bereich Migration und Grenzmanagement mit Albanien und dem gesamten westlichen Balkan auf. Dieser historische Schritt stellt eine Wende dar und bringt diese Region näher an die EU, indem wir koordiniert zusammenarbeiten und uns gegenseitig dabei unterstützen, gemeinsame Herausforderungen, unter anderem im Zusammenhang mit einer besseren Migrationssteuerung und dem Schutz unserer gemeinsamen Grenzen, zu meistern.“

Fabrice Leggeri, Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, ergänzte: Der heutige Tag ist ein Meilenstein für unsere Agentur und die umfassendere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Albanien. Wir geben den Startschuss für unsere erste gemeinsame Aktion außerhalb der Europäischen Union auf den Weg, mit der wir Albanien bei den Grenzkontrollen und der Bewältigung der grenzübergreifenden Kriminalität unterstützen.

Wenngleich Albanien letztendlich für den Schutz seiner Grenzen selbst verantwortlich bleibt, kann die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache sowohl technische als auch operative Hilfe und Unterstützung leisten. So werden Teams der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache die albanischen Grenzschutzbeamten beispielsweise bei Kontrollen an Grenzübergangsstellen unterstützen und so unerlaubte Einreisen verhindern. Alle Operationen und Einsätze an der albanisch-griechischen Grenze werden mit uneingeschränkter Zustimmung der albanischen und griechischen Behörden durchgeführt.

Mit Beginn der Operation wird die Agentur 50 Bedienstete, 16 Patrouillenfahrzeuge und 1 Wärmebildfahrzeug aus 12 EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Lettland, die Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien und Tschechien) entsenden, um Albanien bei den Grenzkontrollen zu unterstützen und grenzüberschreitende Kriminalität zu unterbinden.

Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen prioritären Drittländern und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache wird zu einer besseren Bewältigung der irregulären Migration beitragen, die Sicherheit an den Außengrenzen der EU weiter erhöhen und die Handlungsfähigkeit der Agentur in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU stärken und gleichzeitig die Nachbarländer an die EU heranführen.

Hintergrund

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache kann Einsätze und gemeinsame Aktionen im Hoheitsgebiet von benachbarten Drittländern durchführen, sofern im Vorfeld eine Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem betreffenden Land geschlossen worden ist. Die mit Albanien ausgehandelte Statusvereinbarung wurde im Oktober 2018 unterzeichnet und trat am 1. Mai 2019 in Kraft. Es ist die erste Vereinbarung dieser Art mit einem Partnerland im westlichen Balkan, die in Kraft tritt.

Ähnliche Vereinbarungen wurden mit Nordmazedonien (Juli 2018), Serbien (September 2018), Bosnien und Herzegowina (Januar 2019) und Montenegro (Februar 2019) und paraphiert und stehen vor dem Abschluss.

Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgend, haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat Anfang des Jahres eine Erweiterung des Mandats der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache vereinbart, um ehrgeizige Ziele zu setzen, die den gemeinsamen Herausforderungen gerecht werden, mit denen Europa bei der Migrationssteuerung und dem Schutz seiner Grenzen konfrontiert ist. Dadurch werden gemeinsame Aktionen und Einsätze in Ländern außerhalb der unmittelbaren Nachbarschaft der EU möglich.

Links zum Thema:

Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien

Border management: EU signs agreement with Albania on European Border and Coast Guard cooperation
Presseinformation der EU-Kommission vom 05.10.2018.

Border management: European Border and Coast Guard Agency strengthens operational cooperation with Albania
Presseinformation der EU-Kommission vom 12.02.2018.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.