Europäische Social-Media-Plattform: Europäische Bürgerinitiative registriert © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

4. März 2026 Brüssel. Die Europäische Kommission hat die europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Europäisches öffentliches soziales Netzwerk“ registriert. Nach Auffassung der Kommission hat die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

 

Alternative zu den derzeitigen Plattformen

Die von den Organisatoren der Bürgerinitiative geforderte Plattform „wäre eine Alternative zu den derzeitigen Plattformen und ein Dienst für die Gesellschaft. Sie würde von der Gesellschaft finanziert werden und unter ihrer Aufsicht stehen“ und könnte zudem „unparteiisch und unabhängig von politischem Druck bleiben und gleichzeitig die Rechte aller Menschen unterschiedslos gewährleisten“.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Registrierung muss das Organisationsteam binnen sechs Monaten mit der Unterschriftensammlung beginnen. Für die Sammlung selbst hat es zwölf Monate Zeit. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) innerhalb dieser zwölf Monate mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen und erreicht sie in mindestens sieben Mitgliedstaaten eine gewisse Mindestzahl, muss die Kommission reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will und begründet ihre Entscheidung.

Hintergrund

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ist ein Instrument, mit dem Bürgerinnen und Bürger ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen lassen können. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen.

Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.

Seit Einführung der Europäische Bürgerinitiative hat die Kommission 128 Initiativen registriert.

Der Inhalt einer Initiative ist Ausdruck der Ansichten des Organisationsteams und gibt nicht die Auffassung der Kommission wieder.

Links zum Thema:

Vollständige Pressemitteilung

Europäisches öffentliches soziales Netzwerk

Die Europäische Bürgerinitiative in Zahlen

Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden

Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

#EUTakeTheInitiative-Kampagne

Quelle: Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland