Europäischer Haftbefehl: Kommission zieht positive Bilanz © Europäische Union, 2014, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lieven Creemers

18.09.2019 Brüssel. Der Europäische Haftbefehl ist das am häufigsten verwendete EU-Instrument der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Über 17.000 Europäische Haftbefehle wurden im Jahr 2017 ausgestellt, die meisten von Deutschland (2.600), wie aus einem heute (Mittwoch) vorgelegten Bericht der EU-Kommission hervorgeht. Auch die Frist bis zur Überstellung der Tatverdächtigen von einem Mitgliedstaat in den anderen hat sich spürbar verkürzt. Bevor es den Europäischen Haftbefehl gab, dauerte ein Auslieferungsverfahren im Schnitt ein Jahr, jetzt sind es nur noch 15 Tage, wenn der Tatverdächtige der Übergabe zustimmt, oder 40 Tage, wenn dies nicht der Fall ist. Damit ist der 2004 eingeführte Europäische Haftbefehl zu einem Schlüsselelement bei der Kriminalitätsbekämpfung und zu einem wichtigen Faktor für die innere Sicherheit in der EU geworden.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte: „Dank des Europäischen Haftbefehls leben die EU-Bürger an einem sichereren Ort. Egal, wo sich Kriminelle und Terroristen in Europa verstecken, sie werden vor Gericht gestellt. Dieses Beispiel zeigt, dass die EU auf gegenseitigem Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit beruht. Sein Erfolg hängt von der guten Zusammenarbeit der europäischen und nationalen Behörden ab.“

Die Unionsbürger genießen innerhalb der EU Freizügigkeit – sie können arbeiten, studieren oder Urlaub machen, wo es ihnen gefällt. Aber offene Grenzen sollten nicht dazu führen, dass sich Straftäter der Justiz schlichtweg dadurch entziehen, dass sie sich in einen anderen Mitgliedstaat absetzen. Der Europäische Haftbefehl, den es seit 2004 gibt, ist ein wirksames Instrument, um die Auslieferung eines Tatverdächtigen aus einem anderen Mitgliedstaat zu erwirken und Schlupflöcher innerhalb Europas zu schließen.

Links zum Thema:

Security Union: More than 17,000 European arrest warrants issued to swiftly surrender serious criminals
Nachricht der EU-Kommission vom 18.09.2019.

Bericht zum Europäischen Haftbefehl

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.