14.03.2019 Brüssel. Die Vorbereitungen der EU auf den Brexit schreiten voran. Das Europäische Parlament hat heute (Donnerstag) eine Reihe von Notfallregelungen in den Bereichen Reise, Luft- und Straßenverkehr, Erasmus, soziale Sicherheit und Fischerei für den Fall eines Brexits ohne Abkommen angenommen. Auch das PEACE-Programm der EU zum Aufbau konfessions- und grenzübergreifender Beziehungen in Irland und Nordirland soll im Falle eines No Deals bis Ende 2020 weiterlaufen.
Das britische Unterhaus hat das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verhandelte Austrittsabkommen bisher nicht ratifiziert. Um auf alle Szenarien vorbreitet zu sein, setzt die EU ihrerseits deshalb auch ihre No-Deal-Vorbereitungen fort. Zu Spekulationen über eine mögliche Verschiebung des britischen Austritts aus der EU erklärte Kommissionssprecher Margaritis Schinas heute in Brüssel, dass eine solche Entscheidung in der Hand der EU27 liege. Deren Staats- und Regierungschefs müssten auf Basis eines – bisher nicht gestellten – britischen Antrags auf eine Verlängerung über den 29. März hinaus entscheiden.
Seit Dezember 2017 hat die Europäische Kommission im Rahmen der Brexit-Vorbereitungen insgesamt 19 Vorschläge vorgelegt, damit Bürger und Unternehmen möglichst wenig unter einem „harten“ Brexit leiden müssten. Parlament und der Rat haben sich über 17 Vorschläge geeinigt oder sie förmlich angenommen, bei zwei Vorschlägen laufen die Arbeiten noch.
Zu den heute angenommenen Regelungen gehören rechtliche Garantien für derzeitige Erasmus-Studenten und Lehrer im oder aus dem Vereinigten Königreich, um ihre laufenden Stipendien im Ausland abzuschließen, die weitere Finanzierung des PEACE-Programms in Nordirland sowie Bestimmungen zur Aufrechterhaltung grundlegender Dienste im Luft-, Reisebus- und Güterkraftverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Zudem soll Fischern der gegenseitige Zugang zu britischen und EU-Gewässern über ein vereinfachtes Verfahren bis Ende 2019 gesichert werden, und ihnen sollen Ausgleichszahlungen gewährt werden, wenn sie plötzlich nicht mehr in britischen Gewässern fischen können.
Wie in den früheren Brexit-Mitteilungen der Kommission dargelegt, können die Notfallmaßnahmen der EU die Gesamtauswirkungen eines „No-Deal“-Szenarios nicht abschwächen. Sie entsprechen auch in keiner Weise dem Vorteilen einer EU-Mitgliedschaft oder den günstigen Bedingungen der Übergangszeit, die im Austrittsabkommen zwischen EU und Großbritannien vorgesehen ist. Die Vorschläge sind vorübergehender Natur, haben einen begrenzten Umfang und werden von der EU einseitig angenommen. Sie sind keine „Mini-Deals“ und wurden nicht mit dem Vereinigten Königreich ausgehandelt.
Zusätzlich zu dieser legislativen Arbeit hat die Kommission auch ihre Arbeit intensiviert, um die Öffentlichkeit proaktiv über die Wichtigkeit der Vorbereitung auf ein „No-Deal“ Brexit zu informieren. Sie hat ihre Informationskampagne für EU-Unternehmen im Bereich Zoll und indirekte Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) für den Fall eines No-Deal-Szenarios intensiviert. Zudem führt die Kommission Fachgespräche mit den EU27, sowohl über allgemeine Fragen als auch über spezifische sektorale, rechtliche und verwaltungstechnische Vorbereitungen. Die Besuche der stellvertretenden Generalsekretärin der Kommission, Céline Gauer, in den Hauptstädten der EU27 zwischen Januar und März 2019 haben gezeigt, dass die Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Vorbereitung auf alle Szenarien geleistet haben.
Links zum Thema:
Website zu den Vorbereitungen der EU auf den Brexit
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.