Europawahl-Mindestalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt © Europäische Gemeinschaften, 1998, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

11. November 2022 Berlin – Bei der Wahl des Europaparlaments dürfen in Deutschland künftig auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Der Bundestag senkte am Donnerstag den 10.11. das Mindestalter für die Teilnahme an der Europawahl von 18 auf 16 Jahre ab. Die stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, sprach von einer notwendigen Ausweitung der politischen Teilhabe: Alle gesellschaftlichen Protestbewegungen der vergangenen Jahre seien maßgeblich von jungen Leuten initiiert worden.

In einigen Bundesländern gilt bereits das Wahlalter 16 Jahre für Landtagswahlen und häufiger noch für Kommunalwahlen, zur Teilnahme an der Bundestagswahl muss man hingegen mindestens 18 Jahre alt sein. Ein kürzlich vorgelegter Zwischenbericht der Wahlrechtskommission kommt zwar zu dem Ergebnis, dass es gegen eine Absenkung des Wahlalters keine verfassungsrechtlichen Bedenken gebe, doch CDU und CSU sowie die AfD lehnen das Vorhaben ab. Der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), verwies darauf, dass in den meisten anderen EU-Staaten das Standardwahlalter 18 gelte. Lediglich in Malta, Österreich und Griechenland liege es darunter.

Quelle dieser Information: Der Abdruck dieser Nachricht erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Presse-Agentur (dpa).