Faktenblatt: Was die Europäische Union für die Ukraine tut © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

26.09.2019 Brüssel. Die Ukraine ist ein vorrangiger Partner der Europäischen Union. Seit 2014 haben die EU und die Europäischen Finanzinstitutionen mehr als 15 Milliarden Euro an Zuschüssen und Darlehen für die Unterstützung der Reformen in der Ukraine mobilisiert, sagte ein Sprecher der Europäischen Kommission heute auf Nachfrage vor Journalisten in Brüssel. Ziel sei eine stabile, demokratische Entwicklung in der Nachbarschaft der EU. Die EU unterstütze „unerschütterlich die Unabhängigkeit, territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine“, sagte der Sprecher weiter. Zur aktuellen Kontroverse um das Gesprächsprotokoll der Präsidenten Trump und Selenskyj gab der Sprecher keinen Kommentar ab.

Das Assoziierungsabkommen von 2014, einschließlich einer vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine trat am 1. September 2017 in Kraft, nachdem es seit November 2014 teilweise vorläufig angewandt wurde. Es fördert engere politische Beziehungen, stärkere Wirtschaftsbeziehungen und die Achtung gemeinsamer Werte und ist die wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit und die Unterstützung der EU für Reformen in der Ukraine.

Über das Abkommen erhalten ukrainische Unternehmen einen bevorzugten Zugang zum größten Binnenmarkt der Welt. EU-Unternehmen können von einem leichteren Zugang zum ukrainischen Markt profitieren und neue Beziehungen zu Lieferanten und Partnern aufbauen. In den ersten drei Jahren der Anwendung des DCFTA ist der bilaterale Handel zwischen der EU und der Ukraine um 49 Prozent gestiegen. Die EU ist der größte Handelspartner der Ukraine und macht 42 Prozent des gesamten Außenhandels der Ukraine aus.

Seit 2014 verfolgt die Ukraine ein ehrgeiziges Reformprogramm, um das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen und die Lebensgrundlagen ihrer Bürger zu verbessern. Zu den vorrangigen Reformen gehören die Korruptionsbekämpfung, die Reform der Justiz, Verfassungs- und Wahlreformen, die Verbesserung des Geschäftsklimas und Energieeffizienz sowie Reformen der öffentlichen Verwaltung und Dezentralisierung. Die EU unterstützt diese Reformen mit einzelnen Programmen, die an klare Bedingungen und Reformfortschritte geknüpft sind.

Die EU setzt ihre Politik der Nichtanerkennung der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation, auch durch restriktive Maßnahmen, fort.

Die Visumfreiheit für ukrainische Bürger mit biometrischen Pässen ist am 11. Juni 2017 in Kraft getreten. Seitdem haben die Ukrainer fast drei Millionen visafreie Besuche in der EU mit biometrischen Pässen gemacht.

Die Ukraine ist einer der größten Begünstigten des Erasmus+-Programms in der Region der Östlichen Partnerschaft. Mehr als 7.250 ukrainische und fast 3.000 europäische Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter nutzen die Möglichkeiten des akademischen Austauschs mit Erasmus+.

Links zum Thema:

Faktenblatt (auf Englisch): Facts and figures about EU-Ukraine relations

Mitschnitt der täglichen Pressekonferenz der Kommission

Gipfeltreffen EU-Ukraine: gemeinsame Fortschritte im Zeichen der Solidarität (Juli 2019)

EU-Bericht: Große Reformfortschritte in der Ukraine, aber Reformprozess noch nicht abgeschlossen (Dezember 2018)

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.