Fischerei: Kommission schlägt Fangquoten für Atlantik und Nordsee für 2021 vor © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

27.10.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) ihren Vorschlag zur Festlegung von Fangquoten für Fischbestände im Atlantik und in der Nordsee für das kommende Jahr veröffentlicht. Auf dieser Basis werden die EU-Fischereiminister auf ihrer Tagung am 15./16. Dezember die endgültigen Fangbeschränkungen festlegen, die ab dem 1. Januar 2021 gelten sollen. Für 13 der insgesamt 23 erfassten Bestände schlägt die Kommission auf Grundlage wissenschaftlicher Gutachten vor, die Fangquote zu senken.

Die zulässigen Gesamtfangmengen (total allowable catches – TACs) für Stöcker in den iberischen Gewässern und für Seezunge im Kattegat sollen jedoch um 5 bzw. 12 Prozent steigen.

Der zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: „Der heutige Vorschlag macht unser Engagement für die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf See deutlich, die die Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung unserer Küstengemeinden bildet. Wir folgen den Empfehlungen der Wissenschaftler, die Fangbeschränkungen für viele unserer Bestände niedriger anzusetzen. Durch die Festlegung verantwortungsbewusster Fangbeschränkungen können unsere Ökosysteme gesund und unser Fischereisektor trotz kurzfristiger Reduzierungen der Fangmengen rentabel bleiben. Dies ist unser Leitprinzip auch bei den Verhandlungen mit unseren internationalen Partnern.“

Einzelheiten

Bei den Fangmöglichkeiten bzw. der zulässigen Gesamtfangmenge (TACs) handelt es sich um Quoten für die meisten kommerziell genutzten europäischen Fischbestände, durch die die Bestände in gesundem Zustand erhalten oder dieser wiederhergestellt werden und das Wohlergehen der Fischerinnen und Fischer gewährleistet werden soll. Im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sind die EU-Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet, Fischbestände auf nachhaltigem Niveau zu bewirtschaften.

Vier TACs werden von einem Mitgliedstaat festgesetzt. Vier weitere TACs folgen nicht dem Kalenderjahr (z.B. Sardelle, Sprotte) und stehen bereits bis Juni 2021 fest bzw. werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten im nächsten Jahr festgesetzt.

Die Kommission schlägt außerdem vor, die bestehenden Schutzmaßnahmen fortzusetzen, um sicherzustellen, dass der Bestand von Kabeljau im Kattegat wieder bis auf ein sicheres Niveau aufgefüllt wird. Aufgrund des Gutachtens des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), wonach dieser Bestand nicht gezielt befischt werden sollte, wird die Kommission eine Fangquote nur für Beifänge festsetzen. Die Fischer in dem Gebiet müssen selektives Fanggerät verwenden, mit dem Beifänge von Kabeljau verringert oder vermieden werden, oder eine elektronische Überwachung einsetzen, um illegale Rückwürfe zu verhindern.

Der heutige Vorschlag gilt auch für die zulässigen Gesamtfangmengen, die gemeinsam mit Drittländern wie dem Vereinigten Königreich und Norwegen oder durch regionale Fischereiorganisationen (RFO) festgesetzt werden. Die internationalen Konsultationen für viele dieser Bestände sowie die Verhandlungen über die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, auch im Bereich der Fischerei, sind noch nicht abgeschlossen, sodass die jeweiligen TACs als „pro memoria“ angegeben werden, bis das Verhandlungsergebnis vorliegt.

Die nachhaltige Fischerei hat in der EU erhebliche Fortschritte gemacht: Im Jahr 2020 werden 62 von 78 TACs auf einem Niveau festgesetzt, auf dem die Biomasse der Fischbestände künftig in einem gesunden Zustand erhalten werden kann, wobei sozioökonomischen Faktoren Rechnung getragen wird („höchstmöglicher Dauerertrag“ (MSY)). Im Jahr 2009 galt dies nur für 5 von 35 Beständen. Trotz des Rückgangs der Fischereitätigkeit in den ersten Monaten der Coronavirus-Pandemie zeigen die vorläufigen Ergebnisse, dass der Sektor mit einem geschätzten Bruttogewinn von 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2020 nach wie vor rentabel ist.

Der Kommissionsvorschlag beruht auf wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES). Für Bestände mit einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung schlägt die Kommission Fangmengen vor, die mit dem höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) in Einklang stehen. Bei Beständen, für die weniger Daten vorliegen, stützt sich die Kommission auf die ICES-Gutachten im Rahmen des Vorsorgeansatzes. Wenn der Internationale Rat für Meeresforschung Nullfänge empfiehlt, schlägt die Kommission entweder eine geringe Fangquote für eine wissenschaftliche Fischerei vor, um eine kontinuierliche Datenerhebung zu gewährleisten, oder beschränkt die Fischerei auf Beifänge. In Einklang mit den Bestimmungen der gemeinsamen Fischereipolitik und den geltenden mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen kann dadurch dazu beigetragen werden, die obligatorische Einstellung der Fischereitätigkeit zu vermeiden, sodass Fischerinnen und Fischer gesunde Bestände weiterhin befischen können.

Links zum Thema:

Kommission schlägt Fangmöglichkeiten im Atlantik und in der Nordsee für 2021 vor
Presseinformation der EU-Kommission vom 27.10.2020.

Website zu Zulässige Gesamtfangmengen (TACs) und Quoten

Konsultationspapiers der Kommission

Informationen zur Pflicht zur Anlandung

Informationen zu Mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen

Karte der Fanggebiete

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.