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Fragestunde Zukunftsräume Niedersachsen, TOP 32b Antworten von Ministerin Honé anlässlich der Fragestunde am 31.01.2020 © Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

PresseInformation des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 31.01.2020.

HANNOVER. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 31.01.2020

TOP 32b: Antworten von Ministerin Honé anlässlich der Fragestunde „Zukunftsräume Niedersachsen: Kleine und mittlere Städte in den ländlichen Räumen – Wo setzt Förderung an?

– Es gilt das gesprochene Wort –

Anfrage der Fraktion der SPD, Drucksache 18/5628:

Vorbemerkung der Fragesteller: Die Bevölkerung in Niedersachsen lebt zum überwiegenden Teil in ländlichen Regionen. Gerade kleine und mittlere Städte sind im Flächenland Nieder­sachsen für ihr Umland sehr wichtig, etwa für die medizinische Versorgung, den Ein­zelhan­del oder auch die Kultur. Die Rahmenbedingungen sind dabei je nach wirtschaftlicher Struk­tur, demographischer Entwicklung und Verkehrsanbindung sowie der Nähe zu den Bal­lungs­zentren sehr unterschiedlich. Das wiederum erschwert die Aufrechterhaltung einer at­trakti­ven Versorgungsinfrastruktur.

Die Landesregierung hat, wie zwischen den Regierungsfraktionen verabredet, das neue För­derprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ für zentrale Orte in ländlichen Räumen aufge­legt.

Frage 1: Wie wurden die Inhalte des Programmes „Zukunftsräume Niedersachen“ erarbeitet, um den Bedarf der kleinen und mittleren Städte zu ermitteln?

Antwort Ministerin Honé:

Anrede,

ich möchte zunächst den Regierungsfraktionen dafür danken, dass das Programm eingerichtet werden konnte und über 2020 hinaus bis 2023 Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Wesentliche Impulse für das Programm kamen vom Zukunftsforum Niedersachsen aus den Jahren 2015 / 2016: Der Themenschwerpunkt lag auf „starken Städten und lebendigen Dörfern in ländlichen Räumen“. Dort wurden wesentliche Herausforderungen der kleinen und mittleren Zentren identifiziert, u.a.:

o Rückzug von öffentlichen und privaten Dienstleistungsangeboten aus der Fläche,

o schleichende Attraktivitätsverluste von Klein- und Mittelstädten als Wohn- und Wirtschaftsstandorte, die auch auf das regionale Umfeld ausstrahlen,

o Schwierigkeiten ortsansässiger Unternehmen, Fachkräfte anzuwerben und die Unternehmensnachfolge zu sichern,

o Mangel an altersgerechten und familienfreundlichen Arbeitsplätzen,

o fehlende digitale Infrastruktur,

o Finanzschwäche vieler Klein- und Mittelstädte;

Zentrale Handlungsempfehlungen des Zukunftsforums waren darauf gerichtet, Projekte und Prozesse zu fördern,

o die das Potenzial von Klein- und Mittelstädten für die Stabilisierung und Entwicklung ländlicher Räume erhalten und ausbauen und

o die die zentralen Orte bei der Wahrnehmung ihrer Versorgungsfunktion für das Umland unterstützen.

Im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen wurde in der Folge vereinbart, ein aus Landesmitteln finanziertes Programm zur Stärkung der Klein- und Mittelstädte in den ländlichen Räumen aufzulegen, über das investive und konzeptionelle Projekte gefördert werden können.

Zur weiteren Konkretisierung des Unterstützungsbedarfs fand 2018 ein Expertenworkshop in Loccum statt. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und kommunaler Praxis, einschließlich der Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände. Einhellige Rückmeldung war:

o Es besteht großer Bedarf an der Auflage eines speziell auf kleine und mittlere Zentren ausgerichteten Förderprogramms.

o Sehr unterschiedliche Herausforderungen und Ausgangsbedingungen der Kommunen erfordern, dass das Förderprogramm thematisch breit aufgestellt wird.

o Weil viele Klein- und Mittelstände nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, um qualifizierte Projektanträge zu entwickeln, muss das Programm niederschwellig sein und Unterstützungsangebote für die Projektentwicklung vorsehen.

Frage 2: Welche Maßnahmen werden im Programm „Zukunftsräume Niedersachen“ in klei­nen und mittleren Städten gefördert?

Antwort Ministerin Honé:

Anrede,

Adressaten der Richtlinie sind Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in ländlichen Räumen, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist.

Als Maßnahmen sind zunächst zu nennen Beratungs- und Coaching-Leistungen:

o Kommunen können sich bei der Ausarbeitung förderfähiger Maßnahmen beraten lassen.

o Sie haben Zugriff auf einen Expertenpool, in dem derzeit 100 Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Kompetenzbereichen gelistet sind.

o Beratungsleistung kann sich beispielsweise auf Fragen der Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung, auf rechtliche Aspekte oder themenbezogene Fragestellungen zu Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Familienfreundlichkeit u.a.m. richten.

o Zuwendungsfähig sind bis zu zwölf Beratertage pro antragsberechtigter Kommune.

o Somit wird auch Kommunen, die nur über eine geringe Finanzausstattung und nur einen kleinen Verwaltungsunterbau verfügen, ermöglicht, zukunftsweisende Projekte zu entwickeln.

Als förderfähige Projekte gelten Maßnahmen,

o die zur Steigerung der Attraktivität oder zur Förderung von Urbanität in Mittel- und Grundzentren beitragen,

o die Ziele der Regionalen Handlungsstrategie im jeweiligen Amtsbezirk unterstützen und

o nicht über andere Förderprogramme des Landes abgedeckt sind.

Ein Vertreter der Stadt Stadthagen hat die Vorzüge des Programms bei der Netzwerkkonferenz am 14. Januar dieses Jahres so zusammengefasst: Das Programm Zukunftsräume stellt kleine und mittlere Kommunen im Fokus. Offenheit und thematische Vielfalt sowie Ermöglichung professioneller Begleitung bei der Antragstellung zeichnen es aus. Also: Es ist uns gelungen, ein bedarfsgerechtes Programm aufzustellen.

Die Bandbreite der geförderten Projekte ist groß. Sie reicht von Mobilitätsprojekten über Projekte zur Innenstadtbelebung bis hin zu Projekten aus den Bereichen Gesundheitsversorgung. Es geht erst einmal ganz generell um kreative Zukunftslösungen gegen die Abwanderung.

Ich möchte Ihnen drei Beispiele nennen:

o AzweiO Mobilitätsregion, Achim, Ottersberg, Oyten (LK Verden)

Zur Förderung von umweltfreundlicher Mobilität sollen multimodale Mobilitäts-HUBS und digitale Mobilitätsplattform entwickelt werden. Fahrradstationen mit digital buchbaren Fahrzeugen werden als Treffpunkte konzipiert und kombiniert mit digitalen Informationen zu umgebenden Angeboten, Reparatur- und Versorgung. Damit werden gleichzeitig eMobilität und regionale Vernetzung gefördert.

o LivingCareLab Stadthagen LK Schaumburg)

Die Stadt Stadthagen baut ein Netzwerk zu Fragen der analogen und digitalen Pflegewirtschaft mit professioneller Begleitung auf.

Ein Element der Zusammenarbeit mit Hochschulen und Startups zu innovativen Lösungen soll auch ein Open Space zur kreativen Entwicklung in der Innenstadt sein.

o CoWorkingSpace Lingen (LK Emsland)

Die Stadt Lingen schafft für Freiberufler, Kreative, Gründer und Kleinunternehmen einen Ort, der ein konzentriertes Arbeiten am eigenen Projekt, aber auch in Teams beziehungsweise im Austausch mit anderen jungen Gründern außerhalb der eigenen vier Wände ermöglicht. Damit wird der Abwanderung von kreativen Köpfen entgegengewirkt.

Wir können feststellen, das Förderprogramm „Zukunftsräume“ hat offenkundig eine Lücke in der aktuellen Förderkulisse geschlossen. Das belegt u.a. die

o sehr hohe Resonanz: trotz kurzer Anlaufphase bisher über 70 Interessensbekundungen.

o Zum ersten Stichtag, der erst sehr kurzfristig angekündigt werden konnte, lagen mehr als 30 Vollanträge vor.

o 12 Förderbescheide konnten im letzten Jahr übergeben werden.

o Die kleineren und mittleren Zentren entwickeln Schwung und den sollten wir nutzen. Seit Beginn des Programms erreichen mich viele positive Rückmeldungen. Mir sind außerdem mehrfach Bitten der Klein- und Mittelstädte zugegangen, den Mittelansatz zu erhöhen und das Programm zu verstetigen. Mit Blick auf das große Interesse an unserem Programm halte ich dies auch für sachgerecht. Zudem sollten die positiven Erfahrungen mit in die Planungen der neuen EU-Förderperiode und Landesförderprogramme einbezogen werden.

Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass wirksame Ideen entwickelt und Erfahrungen weiterge­geben werden?

Antwort Ministerin Honé:

Anrede,

die Qualitätssicherung erfolgt auf mehreren Ebenen:

o Beratung potenzieller Antragssteller durch die vier Ämter für regionale Landesentwicklung sowie Experten aus dem Expertenpool,

o Ranking der Förderanträge für investive oder nicht-investive Maßnahmen nach festen Qualitätskriterien,

o Erfahrungs- und Ideenaustausch für alle beteiligten bzw. interessierten Kommunen durch regelmäßige Netzwerkkonferenzen und

o Einbindung geeigneter Projekte in das Projektnetzwerk Ländliche Räume Niedersachsen. Das ist eine Online-Plattform mit derzeit rund 400 Best-Practice-Projekten aus den ländlichen Räumen mit dem Ziel, Akteure zu vernetzen und die Verbreitung guter Projektideen zu unterstützen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.