16.05.2019 Brüssel. In zwei Vergleichsbeschlüssen hat die Europäische Kommission heute (Donnerstag) gegen die Banken Barclays, RBS, Citigroup, JPMorgan und MUFG Geldbußen von insgesamt 1,07 Milliarden Euro wegen der Beteiligung an zwei Kartellen verhängt, die sich auf den Devisenkassamarkt für die folgenden 11 Währungen bezogen: Euro, Pfund Sterling, japanischer Yen, Schweizer Franken, US-, kanadischer, neuseeländischer und australischer Dollar sowie dänische, schwedische und norwegische Krone. „Beim Umtausch von Geld für Auslandsgeschäfte sind Unternehmen und Privatpersonen auf Banken angewiesen“, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Die erlassenen Kartellbeschlüsse zeigen unmissverständlich, dass die Kommission Verhaltensabsprachen in keinem Finanzmarktsektor tolerieren wird.“

Mit dem ersten Beschluss (zum sogenannten „Forex – Three-Way-Banana-Split-Kartell“) wird eine Geldbuße von insgesamt 811 Millionen Euro gegen Barclays, The Royal Bank of Scotland (RBS), Citigroup und JPMorgan verhängt.

Der zweite Beschluss (zum sogenannten „Forex – Essex-Express-Kartell“) sieht eine Geldbuße von insgesamt 257,7 Millionen Euro gegen Barclays, RBS und MUFG Bank (zuvor Bank of Yokyo-Mitsubishi) vor. UBS ist zwar Adressat beider Beschlüsse, wurde aber nicht mit einer Geldbuße belegt, da es die Kommission über das Bestehen der Kartelle informiert hat.

Die Begriffe „Devisen“ bzw. „Forex“ beziehen sich auf den Währungshandel. Tauschen Unternehmen große Beträge einer bestimmten Währung in eine andere, tun sie dies in der Regel über einen Devisenhändler. Zu den Hauptkunden der Devisenhändler zählen Vermögensverwalter, Pensionsfonds, Hedgefonds, Großunternehmen und andere Banken.

Devisenkassageschäfte werden am selben Tag zum geltenden Wechselkurs ausgeführt. Die liquidesten und meistgehandelten Währungen weltweit (fünf von ihnen sind Währungen des Europäischen Wirtschaftsraums) sind Euro, Pfund Sterling, japanischer Yen, Schweizer Franken, US-, kanadischer, neuseeländischer und australischer Dollar sowie dänische, schwedische und norwegische Krone.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass einzelne Händler, die für den Forex-Kassahandel mit diesen Währungen für Rechnung der betreffenden Banken zuständig sind, sensible Informationen und Handelsabsichten austauschten und ihre Handelsstrategien von Zeit zu Zeit über verschiedene professionelle Online-Chatrooms koordinierten.

Bei den in diesen Chatrooms ausgetauschten sensiblen Geschäftsinformationen handelte es sich um:

  1. offene Kundenaufträge (d.h. den Betrag, den ein Kunde tauschen wollte, und die jeweiligen Währungen sowie Angaben darüber, welcher Kunde an einem bestimmten Geschäft beteiligt war),
  2. Geld-/Brief-Spannen (d.h. Kurse) für bestimmte Transaktionen,
  3. die offenen Risikopositionen der Händler (die Währung, die sie verkaufen oder kaufen mussten, um ihre Portfolios in die Währung ihrer Bank umzutauschen), und
  4. bestimmte Einzelheiten zu laufenden oder geplanten Handelstätigkeiten.

Auf der Grundlage des Informationsaustauschs und der von den beteiligten Händlern erzielten stillschweigenden Übereinkünfte konnten die Händler in Kenntnis der Marktsituation entscheiden, ob und wann sie die Währungen, die sie in ihren Portfolios hielten, verkaufen oder kaufen wollten.

Durch diesen Informationsaustausch konnten die Händler bisweilen auch feststellen, wann eine Koordinierung möglich war, die zum Beispiel darin bestehen konnte, dass bestimmte Händler vorübergehend auf Abschlüsse verzichten, um die Geschäfte anderer Händler im Chatroom nicht zu beeinträchtigen.

Die meisten Händler, die an den Chatrooms teilnahmen, kannten sich persönlich – so wurde z.B. ein Chatroom Essex Express ’n the Jimmy genannt, weil mit Ausnahme von „James“ alle Händler in Essex lebten und sich in einem Zug nach London trafen. Einige Händler richteten die Chatrooms ein und forderten dann je nach Handelstätigkeit und persönlichen Affinitäten weitere Händler zur Teilnahme auf. So schafften sie auf Vertrauen basierende geschlossene Kreise.

Die Händler, die direkte Wettbewerber waren, loggten sich in der Regel für den gesamten Arbeitstag in multilaterale Chatrooms auf Bloomberg-Terminals ein und führten einen umfassenden Austausch zu einer Vielzahl von Themen; dabei übermittelten sie auch aktuelle Informationen über ihre Handelstätigkeit.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass zwei getrennte Zuwiderhandlungen in Bezug auf den Devisenkassahandel vorlagen:

  • Die Three-Way-Banana-Split-Zuwiderhandlung beinhaltet den Austausch in drei verschiedenen, aufeinanderfolgenden Chatrooms („Three way banana split / Two and a half men / Only Marge“) zwischen Händlern von UBS, Barclays, RBS, Citigroup und JPMorgan. Die Zuwiderhandlung begann am 18. Dezember 2007 und endete am 31. Januar 2013.
  • Die Essex-Express-Zuwiderhandlung umfasst den in zwei Chatrooms („Essex Express ’n the Jimmy“ und „Semi Grumpy Old men“) erfolgten Austausch zwischen Händlern von UBS, Barclays, RBS und Bank of Tokyo-Mitsubishi (jetzt MUFG Bank). Die Zuwiderhandlung begann am 14. Dezember 2009 und endete am 31. Juli 2012.

Links zum Thema:

Kartellrecht: Kommission verhängt Geldbußen in Höhe von 1,07 Mrd. EUR gegen Barclays, RBS, Citigroup, JPMorgan und MUFG wegen Beteiligung an Kartell im Devisenkassahandel
Presseinformation der EU-Kommission vom 16.05.2019.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.