23.07.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen und arbeitet auch nicht an einem solchen Vorschlag. Richtig ist: Die Kommission prüft im Rahmen ihrer Kunststoffstrategie, wie die Menge an umweltschädlichem Mikroplastik in unserer Umwelt verringert werden kann. In diesem Zusammenhang führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) derzeit unter anderem eine öffentliche Konsultation dazu durch, welche Auswirkungen eine mögliche Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik-Granulat hätte, das unter anderem als Füllmaterial für Kunstrasen genutzt wird.

Die Chemikalienagentur ECHA wird der Europäischen Kommission im Frühjahr 2020 ihre Ergebnisse vorlegen. Parallel läuft auch eine umfassende Folgenabschätzung der Europäischen Kommission. Die Kommission wird im kommenden Jahr prüfen, ob die Bedingungen für eine Beschränkung für Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung erfüllt sind. Eine Beschränkung kann ein Verbot sein oder auch andere Vorgaben, um die umweltschädlichen Auswirkungen von Mikroplastik zu minimieren. Sie kann auch Übergangsbestimmungen beinhalten, um sicherzustellen, dass betroffene Akteure genug Zeit haben, sich an neue Vorgaben anzupassen.

Natürlich ist sich die Europäische Kommission der wichtigen Rolle bewusst, die Sportplätze bei der Förderung von körperlicher Bewegung, Gesundheit und sozialer Integration in der gesamten EU spielen. Bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags wird die Kommission sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl wirksam sind, um die Freisetzung von Mikroplastik zu verringern, als auch verhältnismäßig mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen.

Die Konsultation der ECHA ist öffentlich. Beiträge können noch bis 20. September 2019 eingereicht werden.

Links zum Thema:

Website zur öffentlichen Konsultation der ECHA

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.