11.07.2019 Luxemburg – Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben gestern (Mittwoch, 10.7.) eine Richterin und zwei Richter am Gerichtshof der Europäischen Union ernannt.
Herr Nils Wahl (Schweden) wurde für den Zeitraum vom 7. Oktober 2019 bis zum 6. Oktober 2024 zum Richter beim Gerichtshof ernannt. Er wird Herrn Carl Gustav Fernlund nach dessem Rücktritt am 7. Oktober 2019 nachfolgen.
Herr Roberto Mastroianni (Italien) und Frau Ornella Porchia (Italien) wurden zum Richter bzw. zur Richterin beim Gericht ernannt. Ihre Amtszeit wird vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2025 laufen. Die Ernennungen erfolgten im Zuge der teilweisen Neubesetzung der Stellen beim Gericht, aufgrund derer die Amtszeit von 23 Richterinnen und Richtern am 31. August 2019 ausläuft.
Hintergrund
Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht.
Die Richterinnen und Richter und Generalanwältinnen und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung eines Ausschusses ernannt, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung der betreffenden Tätigkeiten abzugeben. Es werden Persönlichkeiten ausgewählt, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten.
Um für ein Amt beim Gerichtshof ernannt werden zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Juristinnen bzw. Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sein. Um für ein Amt beim Gericht ernannt werden zu können, müssen sie über die Befähigung zur Ausübung hoher richterlicher Tätigkeiten verfügen.
- Vertreter der Mitgliedstaaten ernennen 14 Richterinnen und Richter beim Gericht (Pressemitteilung, 29.05.2019)
- Gerichtshof der Europäischen Union: Ernennung von drei Richtern bzw. Richterinnen (Pressemitteilung, 06.03.2019)