Gesundheit als globales öffentliches Gut: Kommission registriert neue Bürgerinitiative © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

21.08.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „Right to Cure“ zu registrieren. Die Organisatoren der Bürgerinitiative fordern die Union auf, „die Belange der öffentlichen Gesundheit vor private Gewinne zu stellen [und] Impfstoffe und Behandlungen im Zusammenhang mit Pandemien zu einem globalen öffentlichen Gut zu machen, das für alle frei zugänglich ist“. Nach Auffassung der Kommission hat die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Die Europäische Bürgerinitiative nennt folgende Ziele:

1. „sicherzustellen, dass Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Patente, die Zugänglichkeit oder Verfügbarkeit künftiger COVID-19-Impfstoffe oder Behandlungen nicht behindern;

2. sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften über Daten und Marktexklusivität die unmittelbare Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten erteilten Zwangslizenzen nicht einschränken;´

3. rechtliche Verpflichtungen für Empfänger von EU-Mitteln einzuführen, um die gemeinsame Nutzung des Fachwissens im Bereich der Gesundheitstechnologien mit Bezug zu COVID-19, des geistigen Eigentums und/oder der Daten im Rahmen eines Technologie- oder eines Patentpools sicherzustellen;

4. rechtliche Verpflichtungen für Empfänger von Mitteln aus EU-Fonds einzuführen, um die Transparenz in Bezug auf öffentliche Beiträge, Produktionskosten sowie Zugänglichkeits- und Erschwinglichkeitsklauseln in Verbindung mit nicht ausschließlichen Lizenzen sicherzustellen.“

Die nächsten Schritte

Nach der heutigen Registrierung der europäischen Bürgerinitiative können die Organisatoren innerhalb der nächsten sechs Monate damit beginnen, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Dafür haben sie ein Jahr Zeit. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von sechs Monaten reagieren. Die Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt seit ihrem offiziellen Start im April 2012 den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission einen Rechtsakt vorzulegen.

Zulässig ist eine Initiative, wenn (1) die geplante Maßnahme nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, sie (2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und (3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.

Seit Beginn der Europäischen Bürgerinitiative hat die Kommission insgesamt 75 Initiativen registriert und 26 abgelehnt.

Links zum Thema:

Europäische Bürgerinitiative „Right to Cure“

Portal der Europäischen Bürgerinitiative – Website

Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden

Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Kampagne #EUTakeTheInitiative

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.