Globale Lieferketten: EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen gesetzlich verankern © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

06.10.2020 Brüssel. Weltweit will die Kommission die Arbeitsbedingungen und Sozialstandards in den Lieferketten verbessern. Da freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen zur Sorgfaltspflicht in Drittstaaten nicht zur Norm geworden sind, will die Kommission im nächsten Jahr Gesetzesvorhaben einleiten, damit global operierende Unternehmen aus Europa auch entlang ihrer Lieferketten und an ihren Produktionsstandorten außerhalb Europas Verantwortung übernehmen. Justizkommissar Didier Reynders und Sozialkommissar Schmit haben heute (Dienstag) die Pläne der EU-Kommission für EU-weite Sorgfaltsstandards auf der Online-Konferenz „Globale Lieferketten – Globale Verantwortung“ erläutert.

Nur jedes dritte Unternehmen in der EU prüft seine globalen Lieferketten sorgfältig mit Blick auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen. Das ergab eine Studie zu Regulierungsoptionen für Sorgfaltspflichten in den Lieferketten, die die Kommission im Februar vorgelegt hat. „Freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen sind nicht zur Norm geworden, jetzt arbeiten wir auf verpflichtende Sorgfaltsstandards hin“, sagte Sozialkommissar Schmit. Arbeitsrechte werden jetzt auch in die Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten einbezogen werden, sagte der Kommissar und verwies dabei auf das Handelsabkommen EU-Vietnam. Schmit fordert die Unternehmen auf, die Rechte von Gewerkschaften in Drittstaaten zu respektieren und mit Regierungen anzusprechen.

EU-Justizkommissar Reynders kündigte für die nächsten Wochen eine Konsultation zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in globalen Lieferketten an. Konkrete Gesetzesvorschläge sollen im kommenden Jahr folgen. „Wir werden an zwei Elementen arbeiten: zum einen am Unternehmensrecht. Es ist klar, dass sich auch die Vorstände um die langfristigen Interessen der Unternehmen kümmern müssen. Sie sollten nicht nur kurzfristig an die Aktionäre denken, sondern sich auch Gedanken machen, welche Auswirkungen ihr Unternehmen langfristig auf die Umwelt und auf die Menschenrechte hat. Der zweite Teil der Gesetzesinitiative bezieht sich auf die Sorgfaltspflicht in den Lieferketten. Nicht nur in Europa, sondern weltweit müssen wir sehen, wie wir Regeln zu sozialen Fragen, Umweltauswirkungen und Menschenrechte schaffen können“, so Reynders.

Der EU-Justizkommissar betonte weiter: „Es gibt schon nationale Gesetzgebung. Es gibt da jetzt immer mehr Druck von verschiedenen Stakeholdern, etwas zu tun. Wir wollen gesetzgeberisch tätig werden, wollen konkrete Pflichten und auch eine Haftung und Aufsicht. Wir brauchen zumindest zivilrechtliche Haftung und wir diskutieren sogar eine strafrechtliche Haftung.“

Die zweitägige Online-Konferenz zum Thema „Globale Lieferketten – Globale Verantwortung“ vom 6.-7. Oktober gehört zum Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und kann im Livestream des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verfolgt werden.

Am zweiten Tag wird in Fachworkshops diskutiert, wie insgesamt eine intelligente Mischung aus gesetzlichen und unterstützenden Maßnahmen erreicht werden kann. Dabei spielt auch eine Rolle, was die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission beitragen können und müssen. Ziel der Konferenz ist es, Impulse zu liefern, wie ein EU-Aktionsplan „Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten“ gestaltet werden kann, um europaweit die Unternehmensverantwortung zu stärken.

Links zum Thema:

Digitale Konferenz „Globale Lieferketten – Globale Verantwortung: Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten“

Studie über die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Stakeholder Roadmap-Konsultation zu nachhaltiger Unternehmensführung

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.