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  • „Goldene“ Visa und Reisepässe: EU-Kommission zeigt Risiken auf und mahnt vollständige Einhaltung geltenden Rechts an

23.01.2019 Brüssel. Die Praxis der EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Zypern und Malta, ausländischen Investoren die Staatsbürgerschaft unter weniger strengen Bedingungen als herkömmlich zu erteilen, birgt für die gesamte EU Risiken in Bezug auf Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption. Ähnlich gilt dies auch für die Erteilung „goldener Visa“ durch derzeit 20 EU-Staaten. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Kommission in ihrem heute (Mittwoch) veröffentlichten Bericht. Verschärft werde das Problem durch einen Mangel an Transparenz und durch die mangelnde Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte: „Sich rechtmäßig in der EU und im Schengen-Raum aufzuhalten, geht mit Rechten und Privilegien einher, die nicht missbraucht werden dürfen. Die Mitgliedstaaten müssen alle bestehenden obligatorischen Kontrollmechanismen jederzeit uneingeschränkt achten und anwenden – und nationale Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren sollten davon nicht ausgenommen sein. Die Arbeit, die wir in den letzten Jahren gemeinsam geleistet haben, um die Sicherheit zu erhöhen, unsere Grenzen zu stärken und Informationslücken zu schließen, sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden. Wir werden die vollständige Einhaltung des EU-Rechts überwachen.“

Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, äußerte sich wie folgt: „Bürger eines Mitgliedstaats zu werden, heißt auch, ein Unionsbürger mit allen Rechten der Union, einschließlich der Freizügigkeit und des Zugangs zum Binnenmarkt, zu werden. Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erhalten, müssen eine echte Verbindung mit dem betreffenden Mitgliedstaat haben. Wir wollen mehr Transparenz in Bezug auf die Art und Weise, wie Staatsangehörigkeiten gewährt werden, und mehr Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. In der EU sollte es keine Schwachstelle geben, die es Menschen ermöglicht, über die am wenigsten strenge Regelung eine Staatsangehörigkeit zu erwerben.“

Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren („goldene Reisepässe“)

In der EU betreiben drei Mitgliedstaaten (Bulgarien, Zypern und Malta) derzeit Regelungen, bei denen Investoren die Staatsangehörigkeit dieser Länder unter Bedingungen gewährt wird, die weniger streng sind als die herkömmlichen Einbürgerungsregelungen. In diesen drei Mitgliedstaaten besteht weder eine Verpflichtung zum physischen Wohnsitz für die Person noch ein Erfordernis anderer echter Verbindungen mit dem Land vor Erlangung der Staatsbürgerschaft.

Dies ist für die gesamte EU relevant, da jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats erwirbt, gleichzeitig die Unionsbürgerschaft erwirbt. Die Entscheidung eines Mitgliedstaats über die Erteilung der Staatsbürgerschaft als Gegenleistung für Investitionen räumt in anderen Mitgliedstaaten automatisch Rechte ein, insbesondere was die Freizügigkeit und den Zugang zum EU-Binnenmarkt für die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten sowie das aktive und passive Wahlrecht bei europäischen und lokalen Wahlen betrifft. In der Praxis werden diese Regelungen häufig als Mittel zur Erlangung der Unionsbürgerschaft samt aller damit verbundenen Rechte und Privilegien angepreist.

In dem Bericht der Kommission wurden folgende Problembereiche ermittelt:

  • Sicherheit: Die Prüfungen der Antragsteller sind nicht ausreichend solide, und die zentralen Informationssysteme der EU, wie das Schengener Informationssystem (SIS), werden nicht so systematisch verwendet, wie sie sollten.
  • Geldwäsche: Verstärkte Kontrollen („Due-Diligence-Prüfung“) sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht umgangen werden.
  • Steuerhinterziehung: Überwachung und Berichterstattung sind notwendig, um zu gewährleisten, dass Einzelpersonen diese Regelungen nicht nutzen, um von privilegierten Steuervorschriften zu profitieren.
  • Transparenz und Informationen: In dem Bericht wird festgestellt, dass es keine klaren Informationen darüber gibt, wie die Regelungen durchgeführt werden, einschließlich der Zahl der eingegangenen, erteilten oder abgelehnten Anträge und der Herkunft der Antragsteller. Darüber hinaus tauschen die Mitgliedstaaten weder Informationen über Antragsteller bei derartigen Regelungen aus noch unterrichten sie sich gegenseitig über abgelehnte Antragsteller.

Aufenthaltsregelungen für Investoren („goldenes Visum“)

Aufenthaltsregelungen für Investoren, die sich in Bezug auf die gewährten Rechte von den Staatsbürgerschaftsregelungen unterscheiden, stellen für die Mitgliedstaaten und die EU insgesamt ebenfalls ein gleichermaßen ernstes Sicherheitsrisiko dar. Eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verleiht einem Drittstaatsangehörigen das Recht, sich in dem betreffenden Mitgliedstaat aufzuhalten, aber auch im Schengen-Raum frei zu reisen.

Das EU-Recht regelt zwar die Einreisebedingungen für bestimmte Kategorien von Drittstaatsangehörigen, doch die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Investoren ist auf EU-Ebene derzeit nicht geregelt und fällt weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

In 20 Mitgliedstaaten kommen derzeit Aufenthaltsregelungen für Investoren zur Anwendung: Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei und Vereinigtes Königreich.

In dem Bericht der Kommission wurden folgende Problembereiche ermittelt:

  • Sicherheitskontrollen: Nach EU-Recht sind bestimmte Sicherheitspflichten zu erfüllen, bevor ausländischen Investoren ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Es mangelt jedoch an verfügbaren Informationen über die praktische Umsetzung und den Ermessensspielraum in Bezug auf die Art der Behandlung von Sicherheitsbedenken durch die Mitgliedstaaten.
  • Anforderung eines physischen Wohnsitzes: Aufenthaltsgenehmigungen, die durch Investitionen mit einer begrenzten oder nicht erforderlichen physischen Präsenz des Investors in dem betreffenden Mitgliedstaat erworben werden, könnten sich auf die Anwendung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der EU und damit in Verbindung stehender Rechte auswirken und sogar ein beschleunigtes Verfahren zum Erwerb einer nationalen Staatsbürgerschaft und damit auch der Unionsbürgerschaft darstellen.
  • Mangelnde Transparenz: In dem Bericht wird auf mangelnde Transparenz und Kontrolle der Regelungen hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung und das Fehlen von Statistiken darüber, wie viele Personen Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen einer solchen Regelung erhalten.

Nächste Schritte

Die Kommission wird nun in noch größerem Rahmen überwachen, inwieweit Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren mit dem EU-Recht vereinbar sind, und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Die EU-Staaten müssen sicherstellen, dass

  • alle obligatorischen Grenzübertritts- und Sicherheitskontrollen systematisch durchgeführt werden;
  • die Anforderungen der Richtlinie über die langfristige Aufenthaltserlaubnis und der Richtlinie über Familienzusammenführung ordnungsgemäß eingehalten werden;
  • Mittel, die von Antragstellern im Rahmen der Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren gezahlt werden, nach den EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche überprüft werden;
  • im Zusammenhang mit Steuervermeidungsrisiken im EU-Rahmen Instrumente für die Verwaltungszusammenarbeit bestehen, insbesondere was den Informationsaustausch angeht.

Die Kommission wird die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Transparenz und Governance bei der Handhabung dieser Regelungen überwachen. Sie wird eine Gruppe von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten einsetzen, um Transparenz, Governance und die Sicherheit der Regelungen zu verbessern.

Diese Gruppe wird insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Einrichtung eines Informationsaustausch- und Konsultationssystems über die Zahl der eingegangenen Anträge, die Herkunftsländer und die Zahl der von den Mitgliedstaaten erteilten bzw. abgelehnten Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Einzelpersonen auf der Grundlage von Investitionen;
  • Entwicklung gemeinsamer Sicherheitsprüfungen für Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren, einschließlich spezifischer Risikomanagementprozesse, bis Ende 2019.

Schließlich wird die Kommission in Bezug auf Drittländer, die ähnliche Regelungen einführen, die Auswirkungen auf die Sicherheit der EU haben könnten, in Bewerberländern und möglichen Bewerberländern im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren überwachen.

Links zum Thema:

Kommissionsbericht zeigt Risiken von Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren in der EU auf und skizziert Schritte zu deren Behebung
Presseinformation der EU-Kommission vom 23.01.2019.

Bericht der Kommission über Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren in der Europäischen Union

Studie zu Staatsbürgerschaftsregelungen

Fragen und Antworten

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.