Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden billiger – jetzt auch in Nicht-Euro-Staaten © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

16.12.2019 Brüssel. Ab Montag (16. Dezember) werden grenzüberschreitende Zahlungen in Euro für Verbraucher und Unternehmen in den nicht zum Euroraum gehörenden Mitgliedstaaten billiger. Dank neuer EU-Vorschriften kosten grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen ab sofort genauso wenig wie Inlandszahlungen. Will beispielsweise eine bulgarische Verbraucherin Euro ins Ausland überweisen, wird sie dafür jetzt dieselbe Gebühr zahlen wie für eine Überweisung in Lew innerhalb Bulgariens. Mit anderen Worten: Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden ab sofort nur noch ganz wenig oder gar nichts mehr kosten.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für die „Wirtschaft im Dienste der Menschen“, erklärte: „Dank dieser Vorschriften werden all unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gleichermaßen in den Genuss kostengünstiger grenzüberschreitender Euro-Zahlungen kommen. Dies ist ein gutes und konkretes Beispiel dafür, wie der Binnenmarkt den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern handfeste Vorteile bringen kann. Möchte beispielsweise eine rumänische Familie ihrem Kind, das an einem Erasmus-Austausch in Paris teilnimmt, Geld in Euro schicken, braucht sie dabei künftig nicht mehr mit zusätzlichen Kosten zu rechnen, denn hierfür gelten nun dieselben Gebühren wie für eine Inlandsüberweisung in Rumänien.“

Die Kommission wird genauestens darauf achten, wie diese Vorschriften in der Praxis angewandt werden, und eng mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten, um ihre ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen.

Diese Vorschriften, die in der Verordnung (EU) 2019/518 niedergelegt sind, fügen sich in die laufenden Bestrebungen der Kommission ein, den Verbrauchern einen besseren und kostengünstigeren Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verschaffen, ganz so, wie sie es im Aktionsplan „Finanzdienstleistungen für Verbraucher “ vom März 2017 skizziert hatte. Als Nächstes werden im April 2020 weitere Bestimmungen in Kraft treten, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU einen Vergleich der Gebühren ermöglichen, die ihnen bei Kartenzahlungen in einer anderen EU-Währung für die Währungsumrechnung abverlangt werden.

Hintergrund

Am 28. März 2018 hatte die Kommission Änderungen an der EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen (924/2009) vorgeschlagen. Hintergrund dieser Vorschläge war der im März 2017 vorgestellte Aktionsplan „Finanzdienstleistungen für Verbraucher“. Nachdem Parlament und Rat eine Einigung erzielt hatten, wurde die Verordnung (EU) 2019/518 am 29. März 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

 Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.