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  • Großer Verhandlungserfolg für Niedersachsen – Krabbenfischer dürfen auf Ausnahme vom Anlandegebot hoffen

16.10.2018 Brüssel/Hannover – Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll es für die Krabbenfischer ab 2019 eine über drei Jahre gestaffelte Ausnahme- regelung beim Anlandegebot für quotierte Fischarten geben. „Das ist ein guter Tag für die Krabbenfischerei in Niedersachsen. Unsere Bemühungen in den letzten Monaten haben sich offensichtlich gelohnt“, betont Europaministerin Birgit Honé. „Schön, dass die Kommission eine Übergangsregelung gefunden hat, die den Krabbenfischern eine Atempause verschafft, um ihre Existenz zu sichern und langfristig zu planen.“

Die vorgeschlagene Regelung bezieht sich auf die Fischerei in der Nordsee; für Niedersachsen relevant ist insbesondere die Ausnahmeregelung für Krabbenfischer. „Noch ist die Ausnahme nicht unter Dach und Fach“, so Honé. Zunächst muss noch die gesamte Kommission dem Vorschlag zustimmen. Dann haben das EU-Parlament und der Ministerrat bis Ende Dezember Zeit, den Kommissionsvorschlag zu prüfen.

„Das wäre gerade noch rechtzeitig, um bis zum EU-weiten Inkrafttreten des Anlandegebotes im Januar 2019 eine Ausnahmeregelung für Krabbenfischer als Rechtsakt im Amtsblatt zu veröffentlichen“, so die Ministerin. Die vorgeschlagene Ausnahmeregelung gilt zunächst für drei Jahre. Die Krabbenfischer seien weiterhin aufgefordert, der Kommission fundiertes Daten- und Zahlenmaterial vorzulegen, das ihre Argumente untermauere, unterstreicht die Ministerin.

Die niedersächsischen Krabbenfischer sehen sich durch das ab 2019 in der gesamten EU geltende Anlandegebot für quotierte Fischarten in ihrer Existenz bedroht. Diese Verpflichtung schreibt den Fischern vor, den Beifang mit an Land zu bringen. Die Krabbenfischer argumentieren, dass ihre Fangmethode wenig Beifang mit sich bringe, damit geschützte Fischarten schone und die Anlandeverpflichtung eine Härte darstelle.

Auf Vermittlung von Ministerin Honé empfing Jürgen Müller, Kabinettschef des EU-Kommissars für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, Karmenu Vella, eine Delegation niedersächsischer Krabbenfischer in Brüssel um ihr Anliegen vorzutragen. Zudem folgte Kabinettschef Müller der Einladung der Ministerin, sich im Rahmen ihrer Sommerreise auf einem Krabbenkutter gemeinsam über die Arbeit der Krabbenfischer zu informieren. Honé: „Ich möchte den Vertretern der Kommission nochmals ausdrücklich dafür danken, dass sie sich diese Zeit genommen haben. Das scheint das Verständnis für die Situation der Krabbenfischer verbessert zu haben.“

Hintergrund:

Die 2013 in Kraft gesetzte Grundverordnung 1380/2013 zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) in der EU beinhaltet im Artikel 15 auch das sogenannte Anlandegebot für Fischarten, die so rar sind, dass sie vor Überfischung geschützt werden sollen. Man spricht auch vom „Rückwurfverbot“, weil nach Ansicht des Juristischen Dienstes der Kommission auch Beifänge abseits der eigentlichen Zielfischerei (in der Krabbenfischerei die Nordseegarnele) an Land zu bringen sind. Wann immer solche Arten gefischt werden, sind sie nach Lesart des Juristischen Dienstes zu registrieren und anzulanden. Jeder derartige Fang soll auf zuvor jährlich festgelegte Gesamtfangmengen angerechnet werden. Ist die Grenze erreicht, darf diese Fischart nicht weiter befischt werden.

Diese Regelung ist in der EU stufenweise in Kraft getreten. Ende dieses Jahres läuft die letzte Übergangsphase ab: Ab Januar 2019 gilt die Anlandepflicht EU-weit. Damit ist dann endgültig untersagt, auch unerwünschten Beifang über Bord zu werfen. Die GFP fügt sich damit in die Reihe der Instrumente ein, mit denen die Nachhaltigkeitsziele der EU erreicht werden sollen.