21.06.2019 Brüssel. Ab heute (Freitag) können in einigen Ländern Europas über grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste erstmals kurze Formen von Patientenakten ausgetauscht werden. So können z.B. Ärzte in Luxemburg digitale Patientenkurzakten von Reisenden aus Tschechien erhalten. Zusätzlich tauschen Finnland und Kroatien seit dieser Woche elektronische Verschreibungen aus: Finnische Bürger können nun in kroatischen Apotheken die von ihrem Arzt in Finnland elektronisch verordneten Medikamente abrufen. Seit Januar dieses Jahres konnten bereits über 2.000 finnische Patienten ihre Medikamente in Estland beziehen.

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte dazu: „Ich gratuliere der Tschechischen Republik, Luxemburg und Kroatien zur Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste, und ich hoffe, dass andere Länder diesem Beispiel bald folgen. Der Austausch von Patientenkurzakten und elektronischen Verschreibungen ist wichtig für die Sicherheit der Patienten, da Ärzte und Ärztinnen so die Krankengeschichte ausländischer Patienten besser verstehen können was z.B. das Risiko einer falscher Medikation verringert und zu einer besseren medizinischen Versorgung beiträgt. Im Notfall kann dies Leben retten. Die Kommission wird sich weiterhin für eine bessere Betreuung der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU einsetzen.“

Hintergrund

Im Jahr 2011 wurde die Richtlinie 2011/24/EG angenommen, die die Kontinuität der Behandlung der europäischen Bürgerinnen und Bürger über die Grenzen hinweg sicherstellt. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Gesundheitsdaten sicher, effizient und interoperabel auszutauschen. Die folgenden grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen werden nun schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt:

1. Die elektronische Verschreibung und elektronische Verabreichung ermöglichen es allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern, ihre Arzneimittel in einer Apotheke in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erhalten, da ihre Verschreibungen elektronisch aus ihrem Wohnsitzland in ihr Reiseland übertragen werden. Das Wohnsitzland wird dann darüber informiert, dass das Arzneimittel im besuchten Land abgeholt wurde;

2. Patientenkurzakten liefern Hintergrundinformationen über wichtige Gesundheitsaspekte wie Allergien, derzeitige Medikation, Vorerkrankungen, Operationen usw. und werden bei medizinischen Notfällen im Ausland digital zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung einer umfassenderen europäischen Patientenakte.

Die Datenschutzvorschriften werden strikt befolgt und die Patienten müssen ihre Einwilligung erteilen, bevor diese Dienste genutzt werden können.

Beide Dienste wurden durch die von der Europäischen Kommission finanzierte digitale eHealth-Diensteinfrastruktur ermöglicht, die die nationalen eHealth-Dienste verbindet und über die Gesundheitsdaten ausgetauscht werden können.

Nächste Schritte

Bis 2021 werden die Dienste schrittweise in 22 EU-Ländern eingeführt: Sieben Mitgliedstaaten (Finnland, Estland, Tschechische Republik, Luxemburg, Portugal, Kroatien und Malta) nehmen diesen Austausch schrittweise bereits bis Ende 2019 auf. Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Slowenien, Spanien und Schweden folgen bis Ende 2021.

Links zum Thema:

eHealth: First electronic health records of patients exchanged between EU countries
Nachricht der EU-Kommission vom 21.06.2019.

Website Elektronische Gesundheitsdienste (eHealth)

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.