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Illegale Hetze im Internet: EU-Verhaltenskodex zeigt Wirkung, aber Plattformen müssen transparenter werden © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Michal Cizek

22.06.2020 Brüssel. Der EU-Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hetze im Internet zeigt Wirkung: IT-Unternehmen prüfen mittlerweile 90 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und entfernen 71 Prozent der Inhalte, die als illegale Hetze betrachtet werden. Das zeigt die fünfte Bewertung des EU-Verhaltenskodex, den die EU-Kommission heute (Montag) in Brüssel vorgestellt hat. Doch die EU-Kommission sieht Verbesserungsbedarf bei Transparenz und den Rückmeldungen an Nutzer. Das geplante neue Gesetz über digitale Dienste soll die Erfahrungen bei der Umsetzung des Verhaltenskodex in den letzten vier Jahren aufgreifen.

„Die Zeit ist jetzt reif, sicherzustellen, dass alle Plattformen im gesamten Binnenmarkt die gleichen Verpflichtungen haben, und in der Gesetzgebung die Verantwortlichkeiten der Plattformen zu klären, um die Benutzer online sicherer zu machen. Was offline illegal ist, bleibt auch online illegal“, so Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz.

EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Das neue Gesetz wird einen europäischen Rahmen für digitale Dienste schaffen und bestehende Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Hassreden im Internet ergänzen. Ich werde auch verbindliche Transparenzmaßnahmen für Plattformen prüfen, um zu klären, wie sie mit illegalen Hassreden auf ihren Plattformen umgehen.“

Der Verhaltenskodex hat seit seiner Annahme im Jahr 2016 zu kontinuierlichen Fortschritten geführt. Die jüngste Bewertung bestätigt, dass die IT-Unternehmen umgehend auf rassistische und fremdenfeindliche Hetze reagieren. Allerdings müssen sie noch die Rückmeldung an die Nutzer, die Inhalte melden, verbessern und für mehr Transparenz hinsichtlich der Mitteilungen und der Entfernung von Inhalten sorgen.

Nächste Schritte

Die Ergebnisse, die bei der Umsetzung des Verhaltenskodexes in den letzten vier Jahren erzielt wurden, werden in die laufenden Überlegungen einfließen, wie Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte im Rahmen des künftigen Gesetzespakets für digitale Dienste verstärkt werden können.

Die Kommission hatte am 2. Juni eine öffentliche Konsultation zum Gesetz über digitale Dienste gestartet. Mit der Konsultation möchte die Kommission Meinungen, Fakten und Daten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Online-Plattformen, wissenschaftlichen Kreisen, der Zivilgesellschaft und allen Interessenträgern einholen, die dabei helfen sollen, das künftige Regelwerk für digitale Dienste auszugestalten. Themen der Konsultation, die bis zum 8. September läuft, sind u. a. Online-Sicherheit, freie Meinungsäußerung, Fairness und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der digitalen Wirtschaft.

Hintergrund

Laut dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt „die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe“ als Straftat. Hetze im Sinne dieses Rahmenbeschlusses ist auch dann eine Straftat, wenn sie im Internet stattfindet.

In Reaktion auf die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Online-Hetze präsentierte die Europäische Kommission im Mai 2016 zusammen mit vier großen IT-Unternehmen (Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube) einen „Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hetze im Internet„.

Die EU, ihre Mitgliedstaaten, Social-Media-Konzerne und andere Plattformen tragen gemeinsam die Verantwortung, die freie Meinungsäußerung im Internet zu ermöglichen und zu fördern. Gleichzeitig ist es ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum wird, in dem Gewalt und Hass freie Bahn haben.

Links zum Thema:

Commission publishes EU Code of Conduct on countering illegal hate speech online continues to deliver results
Presseinformation der EU-Kommission vom 22.06.2020.

Factsheet mit Schlüsselzahlen zur fünften Bewertung des Verhaltenskodex

Fragen und Antworten zur fünften Bewertung des Verhaltenskodex

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland