PresseInformation des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 11.03.2020.
HANNOVER. Mitte 2019 zeichnete es sich ab, nun liegt die offizielle Genehmigung der EU-Kommission vor: Die Finanzierung der landesweit 95 Jugendwerkstätten und 42 Pro-Aktiv-Centren in Niedersachsen ist bis Mitte 2022 gesichert. Das geht aus einem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 4. März hervor, der nun das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung erreicht hat. Danach können aus der laufenden Förderperiode noch bis Mitte 2022 weitere EU-Fördermittel in Höhe von 58,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Daraus kommen 5,8 Millionen Euro den Jugendwerkstätten zugute.
Dieses wird ermöglicht, weil Niedersachsen nach einer erfolgreichen Leistungsüberprüfung Mittel aus der sogenannten Leistungsreserve nun mit Erlaubnis der EU-Kommission einsetzen darf. Davon profitieren u.a. auch die Jugendwerkstätten. Im Sommer 2019 hatte die Landesregierung den Landtag darüber unterrichtet, diesen Weg gehen zu wollen. Im Oktober wurde der Antrag offiziell eingereicht. Nun liegt die Genehmigung vor.
Weitere Nutznießer des Durchführungsbeschlusses sind Programme in den Bereichen KMU-Förderung, Fachkräftesicherung, Frauenförderung, soziale Innovation sowie Weiterbildung und Qualifizierung.