12.08.2020 Brüssel. Ab heute (Mittwoch) fallen für einige typische Exportprodukte Kambodschas wie Kleidung und Schuhe in der EU Zölle an. Die Produkte haben einen Wert von 1 Milliarde Euro, etwa einem Fünftel der jährlichen kambodschanischen Ausfuhren in die EU. Aufgrund schwerwiegender und systematischer Verstöße gegen die Menschenrechte in Kambodscha setzt die EU die bereits im Februar beschlossene Maßnahme nun durch, bleibt jedoch gleichzeitig offen für Gespräche über die notwendigen Reformen.
Im Februar 2020 hatte die Europäische Kommission beschlossen, einen Teil der Zollpräferenzen, die Kambodscha im Rahmen der Handelsregelung „Alles außer Waffen“ (Everything But Arms, EBA) gewährt worden waren, zurückzunehmen. EBA dient dazu, Ländern, die von den Vereinten Nationen als am wenigsten entwickelte Länder eingestuft wurden, zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt für alle Waren außer Waffen und Munition zu gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass diese Länder Menschen- und Arbeitnehmerrechte einhalten.
Die Kommission erkennt die von den kambodschanischen Behörden unternommenen Schritte, vor allem im Bereich der Arbeitnehmer- und der Landrechte an. Es bestehen jedoch weiterhin erhebliche Bedenken, besonders im Zusammenhang mit den ungelösten zivil- und Strafverfahren gegen Gewerkschafter. Die Europäische Union weist erneut darauf hin, dass die kambodschanische Regierung den politischen Raum im Land wieder öffnen, die erforderlichen Voraussetzungen für eine glaubwürdige Opposition schaffen und einen demokratischen Prozess mit einem echten und alle Seiten einbeziehenden Dialog einleiten muss.
Gleichzeitig erkennt die Kommission an, dass die wirtschaftliche Entwicklung Kambodschas nach wie vor unterstützt werden muss. Allen aufstrebenden Industriezweigen in Kambodscha wird weiterhin zoll- und kontingentfreier Zugang zum EU-Markt gewährt. Dasselbe gilt für Kleidung mit hoher Wertschöpfung und bestimmte Arten von Schuhen.
EU-Handelskommissar Phil Hogan erklärte: „Wir haben Kambodscha Handelsmöglichkeiten geboten, mit denen das Land eine exportorientierte Industrie aufbauen und Tausende von Arbeitsplätzen schaffen konnte. Wir stehen an der Seite Kambodschas, auch in der schwierigen Lage, die durch die Pandemie verursacht wurde. Dennoch ändert unsere anhaltende Unterstützung nichts daran, dass Kambodscha dringend für die Achtung der Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte sorgen muss. Wir werden weiterhin bereitwillig zusammenarbeiten und den uneingeschränkten freien Zugang zum EU-Markt für Waren aus Kambodscha wiederherstellen, sofern sich in diesem Bereich erhebliche Verbesserungen einstellen.“
Links zum Thema:
Kambodscha verliert zollfreien Zugang zum EU-Markt aufgrund von Menschenrechtsverletzungen
Presseinformation der EU-Kommission vom 12.08.2020.
Handel/Menschenrechte: Kommission beschließt teilweise Rücknahme des präferenziellen Zugangs zum EU-Markt für Kambodscha
Presseinformation der EU-Kommission vom 12.02.2020.
Kambodscha: EU leitet Verfahren zur vorübergehenden Aussetzung von Handelspräferenzen ein
Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kambodscha
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.