20.10.2020 Brüssel. Wie von Präsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt, haben die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, gestern (Montag) einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Sanktionen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit vorgelegt – die sogenannte „europäische Version des Magnitsky Acts“. Der Vorschlag ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer EU-weit einheitlichen Sanktionsregelung. Ziel ist es, dass die EU ihren Verpflichtungen nachkommt, sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Grundsätze des Völkerrechts einzusetzen.
Ursula von der Leyen sagte: „Die EU muss sich für die weltweite Durchsetzung von Menschenrechten und Grundfreiheiten einsetzen. Wir können es nicht hinnehmen, dass bestimmte Staaten die Menschenrechte ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger verletzen. Mit einer EU-weit einheitlichen Sanktionsregelung werden uns Mittel an die Hand gegeben, um in dieser Hinsicht wirkungsvollere Maßnahmen zu ergreifen.“
Nach ihrem Inkrafttreten wird die neue globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte der EU ein flexibleres Instrument bieten, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind, ohne Rücksicht darauf, wo und von wem diese begangen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte Maßnahmen wie Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote umfassen wird. In Bezug auf den letztgenannten Punkt ermöglicht der gemeinsame Vorschlag der Kommission erstmalig die Aufsicht über die Umsetzung der Reiseverbote.
Mit der neuen Regelung werden die bestehenden, geografisch orientierten Sanktionsregelungen, wovon einige bereits Fragen der Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, beispielweise in Syrien, Belarus oder Venezuela, zum Gegenstand haben, nicht ersetzt.
Die Vorschläge spiegeln deutlich die Verpflichtung der EU wider, sich für Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundsätze des Völkerrechts global einzusetzen. Sie bilden die Antwort auf die politische Einigung der EU-Außenminister auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) im Dezember 2019 über die Einführung einer solchen Regelung.
Die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte ist auch ein wichtiges Instrument, das vom Hohen Vertreter und von der Kommission im Rahmen des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 als Teil der Gemeinsamen Mitteilung vom März 2020 vorgeschlagen wurde.
Weiteres Vorgehen
Der Vorschlag für eine Verordnung des Rates wird von den Mitgliedstaaten parallel zum Vorschlag des Hohen Vertreters für einen Beschluss des Rates im Rat erörtert.
Links zum Thema:
Sanktionen und Menschenrechte: auf dem Weg zu einem europäischen Rahmen zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und -verstößen weltweit
Presseinformation der EU-Kommission vom 19.10.2020.
Übersicht über die aktuell geltenden EU-Sanktionen: Weltkarte der EU-Sanktionen
Menschenrechte und Demokratie: Achtung der Menschenwürde und Gleichheit weltweit fördern
Presseinformation der EU-Kommission vom 25.03.2020.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.