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Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern: Kommission schafft rechtliche Grundlage für freiwillige Mithilfe von Kommunikationsdiensten © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

10.09.2020 Brüssel. Die Kommission hat heute (Donnerstag) eine Übergangsverordnung vorgeschlagen, damit Kommunikationsdienste weiterhin freiwillig dabei mithelfen können, den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet aufzudecken und zu entfernen. Diese Übergangsmaßnahme ist notwendig, da mit der vollständigen Anwendung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ab dem 21. Dezember 2020 bestimmte Online-Kommunikationsdienste, wie Webmail oder Messaging-Dienste, in den Anwendungsbereich der e-Privacy-Richtlinie fallen. Diese Richtlinie enthält keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die freiwillige Verarbeitung von Inhalten oder Verkehrsdaten zum Zwecke der Aufdeckung des sexuellem Missbrauchs von Kindern im Internet.

Die Anbieter müssten folglich ihre Aktivitäten einstellen, sofern die Mitgliedstaaten keine spezifischen nationalen Maßnahmen ergreifen. Der heutige Vorschlag wird es den Online-Kommunikationsdiensten ermöglichen, ihre Aktivitäten zur Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet fortzusetzen. Die vorgeschlagene Verordnung bietet gleichzeitig Garantien zur Wahrung der Privatsphäre und zum Schutz personenbezogener Daten.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte: „Der Online-Austausch von Material, das Kindesmissbrauch darstellt, setzt eine Kette von Straftaten in Gang. Der heutige Vorschlag stellt sicher, dass die derzeitigen freiwilligen Bemühungen der Anbieter von Online-Kommunikation, verantwortungsbewusst zu berichten, fortgesetzt werden können.“

Diese freiwilligen Aktivitäten spielen eine wichtige Rolle, um die Identifizierung und Rettung von Opfern zu ermöglichen, die weitere Verbreitung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern einzudämmen und zur Identifizierung und Untersuchung von Tätern sowie zur Prävention von Straftaten beizutragen.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Vorschlag noch annehmen. Nach Annahme werden die Regeln bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft bleiben.

Links zum Thema:

Fighting child sexual abuse: Commission proposes interim legislation to enable communications services to continue detecting child sexual abuse online
Nachricht der EU-Kommission vom 10.09.2020.

Vorschlag für eine vorläufige Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zum Zwecke der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.