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  • Kapitalmarktunion: EU-Gesetzgeber einig über Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit und vereinfachte Regeln für Kleinemittenten

07.03.2019 Brüssel. Die Kommission begrüßt die politische Einigung, die das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten heute (Donnerstag) über neue Regeln für Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit nachhaltigen Anlagen und Nachhaltigkeitsrisiken erzielt haben. Die neue Verordnung wird die Offenlegung von Informationen für Anleger stärken und verbessern. Kleine und mittlere Unternehmen können sich derweil einfacher über die Kapitalmärkte finanzieren, wenn sie Wertpapiere auf Handelsplätzen für Kleinemittenten (so genannten „KMU-Wachstumsmärkten“) notieren und ausgeben. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich gestern (Mittwoch) auf neue Vorschriften geeinigt, die den damit verbundenen Verwaltungsaufwand verringern. Beide Vorhaben sind Teil der Arbeiten der Europäischen Kommission an einer europäischen Kapitalmarktunion.

Am 24. Mai 2018 legte die Kommission eine Reihe von Legislativmaßnahmen vor, die sich an den ersten EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums anschließen. Die heute vereinbarten Maßnahmen sind Teil dieses Pakets, ebenso wie die vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten am 25. Februar vereinbarten EU-Vorschriften für die Festlegung von Benchmarks für emissionsarme Investitionsstrategien. Die Kommission arbeitet mit den Mitgesetzgebern zusammen, um eine Einigung über den verbleibenden Teil des Pakets zu erzielen: den Vorschlag der Kommission zur Einführung eines einheitlichen EU-Klassifizierungssystems („Taxonomie“) für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten.

Die neue Verordnung legt fest, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Umwelt-, Sozial- oder Governance-Risiken und -Chancen (ESG) als Teil ihrer Pflicht, im besten Interesse der Kunden zu handeln, in ihre Prozesse integrieren müssen. Darüber hinaus werden einheitliche Regeln festgelegt, wie diese Finanzmarktteilnehmer die Anleger über ihre Einhaltung der Integration von ESG-Risiken und -Chancen informieren sollen.

Links zum Thema:

Offenlegungspflichten für nachhaltige Geldanlagen

Nachhaltige Finanzen

Einfachere Kapitalmarktfinanzierung für kleine Unternehmen

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.