• Startseite
  • Kartellrecht: Kommission leitet Sektoruntersuchung zum verbraucherbezogenen Internet der Dinge ein
Kartellrecht: Kommission leitet Sektoruntersuchung zum verbraucherbezogenen Internet der Dinge ein © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

16.07.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) eine Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge für verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union eingeleitet. Dabei werden verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen untersucht, die mit einem Netzwerk verbunden sind und aus der Ferne, etwa über einen Sprachassistenten oder ein Mobilgerät, gesteuert werden können. Dies umfasst intelligente Haushaltsgeräte und am Körper getragene Geräte („Wearables“). Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden der EU-Kommission helfen, das Wettbewerbsrecht durch die Kommission in diesem Sektor durchzusetzen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte: „Das Internet der Dinge für Verbraucher dürfte in den kommenden Jahren erheblich wachsen und in den Alltag der Menschen in Europa einziehen. Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen intelligenten Kühlschrank, der Ihre Einkaufsliste erstellt, und Sie könnten diese Liste einfach auf Ihr intelligentes Gerät laden und die Produkte dann bei einem Geschäft bestellen, das die Lebensmittel bis an ihre Haustür liefern lässt, die sich auf Sprachbefehl automatisch öffnet. Hier tun sich schier unendliche Möglichkeiten auf.

Der Erfolg in diesem Bereich dürfte jedoch vom Zugang zu großen Mengen von Nutzerdaten abhängen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass die Marktteilnehmer ihre Kontrolle über diese Daten nicht dazu missbrauchen den Wettbewerb zu verfälschen oder auf andere Weise Wettbewerber vom Markt auszuschließen. Nach Abschluss dieser Sektoruntersuchung werden wir einen besseren Überblick über Arten und mögliche Auswirkungen potenzieller Wettbewerbsprobleme in dieser Branche haben.“

Wenngleich sich das Internet der Dinge für verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union noch in einem relativ frühen Entwicklungsstadium befindet, gibt es Anhaltspunkte dafür, dass bestimmte Unternehmenspraktiken zu strukturellen Wettbewerbsverzerrungen führen können. So gibt es beispielsweise Hinweise auf Beschränkungen des Zugangs zu und der Interoperabilität von Daten, sowie auf bestimmte Formen der Bevorzugung eigener Unternehmensteile und Praktiken im Zusammenhang mit der Verwendung herstellereigener Standards. Ökosysteme des Internets der Dinge sind häufig durch starke Netzwerk- und Skaleneffekte gekennzeichnet, die schnell zur Entstehung marktbeherrschender digitaler Ökosysteme und Gatekeeper sowie zu „kippenden Märkten“ („tipping markets“) führen können.

Daher wird die Kommission im Rahmen dieser Sektoruntersuchung Marktinformationen sammeln, um weitere Erkenntnisse über Arten, Verbreitung und Auswirkungen dieser potenziellen Wettbewerbsprobleme zu erlangen und sie daraufhin vor dem Hintergrund der EU-Kartellvorschriften zu bewerten.

Die Sektoruntersuchung wird sich auf Produkte wie am Körper getragene Geräte (z.B. intelligente Uhren oder Fitness-Tracker) und intelligente Haushaltsgeräte, wie Kühlschränke, Waschmaschinen, intelligente Fernsehgeräte, intelligente Lautsprecher oder Beleuchtungssysteme erstrecken. Im Rahmen der Sektoruntersuchung werden auch Informationen über Dienstleistungen gesammelt, die über intelligente Geräte bereitgestellt werden, wie z.B. Musik- und Video-Streamingdienste, sowie über die für den Zugang zu diesen Diensten genutzten Sprachassistenten.

Sollte die Kommission nach Analyse der Ergebnisse Wettbewerbsprobleme feststellen, könnte sie konkrete Verfahren einleiten, um die Einhaltung der EU-Vorschriften über wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bzw. den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) sicherzustellen.

Die Untersuchung ergänzt andere Maßnahmen, die im Rahmen der Digitalstrategie der Kommission ergriffen wurden, insbesondere Regulierungsinitiativen in Bezug auf künstliche Intelligenz (KI), Daten und digitale Plattformen.

Die nächsten Schritte

In den kommenden Wochen wird die Kommission Akteuren, die im Bereich des Internets der Dinge für verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen in der EU tätig sind, Auskunftsersuchen übermitteln. Zu den Adressaten können beispielsweise Hersteller intelligenter Geräte, Softwareentwickler oder Anbieter entsprechender Dienstleistungen gehören. Nach den EU-Kartellvorschriften kann die Kommission von Unternehmen und Unternehmensvereinigungen im Rahmen einer Sektoruntersuchung Auskünfte, Unterlagen oder Erklärungen verlangen.

Die Kommission plant im Frühjahr 2021 die Veröffentlichung eines vorläufigen Berichts zu Konsultationszwecken. Der abschließende Bericht soll im Sommer 2022 vorliegen.

Weitere Informationen sind auf der Website zur Sektoruntersuchung abrufbar.

Diese Sektoruntersuchung schließt sich an eine Reihe anderer kartellrechtlicher Sektoruntersuchungen an, die in den vergangenen Jahren unter anderem in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Pharmazeutika und elektronischer Handel durchgeführt wurden. Weitere Informationen sind auf der Website der GD Wettbewerb zu Sektoruntersuchungen abrufbar.

Links zum Thema:

Kartellrecht: Kommission leitet Sektoruntersuchung zum verbraucherbezogenen Internet der Dinge ein
Presseinformation der EU-Kommission vom 16.07.2020.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.