07.02.2019 Straßburg/Brüssel – Erfahren Sie, was das Europäische Parlament tut, um sicherzustellen, dass Verkehrsunfallopfer in Europa angemessen entschädigt werden.

Im Jahr 2017 kamen 25 300 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben und 135 000 Menschen wurden schwer verletzt, obwohl die Straßen in der Europäischen Union die sichersten der Welt sind. Die meisten Opfer waren Kinder, Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer sowie ältere Menschen.

Um den Schutz der Unfallopfer im Straßenverkehr in der EU zu erhöhen, wird das Parlament während der Plenartagung am 13. Februar über einen Vorschlag zur Verbesserung der geltenden Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie abstimmen. Die neuen Regeln sollen gewährleisten, dass Opfer eine gerechte Entschädigung erhalten, nicht versicherte Fahrzeuge nicht genutzt werden und Versicherungsnehmer aus verschiedenen Mitgliedstaaten gleichbehandelt werden.

Die Abgeordneten arbeiten auch an besseren Verkehrssicherheitsvorschriften, um die Opferzahlen auf europäischen Straßen zu verringern.

Höheres Schutzniveau für Opfer

Derzeit werden Verkehrsunfallopfer, bei denen der Versicherer des verantwortlichen Fahrzeugs zahlungsunfähig ist, möglicherweise nicht entschädigt oder es kommt zu Zahlungsverzögerungen. Nach den neuen Regeln würde die Verantwortung für eine Entschädigung in solchen Fällen bei den Mitgliedstaaten liegen. Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, dass die Entschädigung innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten gewährt wird.

Die Bürger in der gesamten EU werden von einem gleichen Mindestschutzniveau profitieren. Bei Personenschäden beträgt der Mindestdeckungsbetrag 1 220 000 Euro je Unfallopfer oder 6 070 000 Euro je Schadensfall, unabhängig von der Anzahl der Geschädigten, und bei Sachschäden ist der Mindestdeckungsbetrag 1 220 000 Euro je Schadensfall, unabhängig von der Anzahl der Geschädigten. Die einzelnen Mitgliedstaaten können jedoch auch höhere Beträge festlegen.

Günstigere Versicherungsprämien

Die neuen Vorschriften werden die Versicherungsunternehmen auffordern, die Schadenshistorie (Schadenverlauf) übertragbar zu machen, damit Verbraucher, die in ein anderes EU-Land ziehen, weiterhin Leistungen in Anspruch nehmen können, und zwar auf der gleichen Grundlage wie inländische Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass EU-Bürger Zugang zu günstigeren Prämien und potenziellen Rabatten haben, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem früheren Wohnsitzmitgliedstaat.

Strenges Vorgehen bei Fahren ohne Versicherungsschutz

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist ein zunehmendes Problem innerhalb der EU. Es kostet Millionen von Euro und erhöht zudem die Prämien für zahlende Verbraucher. Der Vorschlag des Parlaments soll es EU-Ländern ermöglichen, systematische grenzüberschreitende Versicherungskontrollen durch unauffällige Technologien wie die Nummernschilderkennung durchzuführen und so Sanktionen zu verhängen.

Welche Fahrzeuge werden in die neue Richtlinie aufgenommen?

Die Regeln sollen für die meisten Fahrzeuge gelten. Ausgenommen sind jedoch E-Bikes, Segways und Elektroscooter, da sie kleiner sind und weniger Schaden für Menschen und Eigentum verursachen können. Darüber hinaus könnte die Anwendung der Kfz-Versicherungsregeln Nutzer von deren Gebrauch abhalten. Auch der Motorsport entfällt, da er in der Regel durch andere Haftungsformen abgedeckt ist.

Nächste Schritte

Sobald die neuen Regeln vom Parlament gebilligt sind, müssen die Abgeordneten mit dem Rat die endgültigen Bestimmungen ausverhandeln, bevor sie in Kraft treten können.

Sobald die neuen Vorschriften umgesetzt sind, muss die Kommission ihre Anwendung in Bezug auf selbstfahrende Fahrzeuge bewerten.