13.02.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission weist Medienberichte zurück, laut denen die Kommission Deutschland genehmige, den Grenzwert für Stickoxid in Deutschland auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zu erhöhen. Das ist falsch. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel ist EU-weit verbindlich und von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. Daran wird nicht gerüttelt.

Wie die einzelnen Länder diesen Grenzwert erreichen, ist die alleinige Entscheidung eines jeden Landes. Deutschland hat am 12. November 2018 die EU-Kommission über den Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes informiert, demzufolge Fahrverbote in Regionen mit Stickstoffdioxid-Belastungen bis zu einem Wert von 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in der Regel nicht erforderlich seien, da der Grenzwert von 40 Mikrogramm durch andere Maßnahmen erreicht werden könne. Fahrverbote werden dabei nicht vollständig ausgeschlossen – liegen aber in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten.

Über das Notifizierungsverfahren bei der Kommission können technische Vorschriften bereits vor ihrem Erlass geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie mit EU-Recht übereinstimmen. Die Europäische Kommission wird Deutschland noch heute (Mittwoch) fristgerecht antworten.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.