Kommission aktualisiert Grenzwerte für drei krebserregende Chemikalien am Arbeitsplatz © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

22.09.2020 Brüssel. Die Kommission hat heute die Grenzwerte für die Exposition gegenüber krebserzeugenden Chemikalien am Arbeitsplatz aktualisiert. Die Grenzwerte für drei Stoffe (Acrylnitril (neuer Grenzwert); Nickelverbindungen (neuer Grenzwert); Benzol (Grenzwert nach unten korrigiert) werden entsprechend neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen eingeführt oder gesenkt. Dies ist die vierte Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene. Die klaren Expositionsgrenzwerte der Richtlinie werden Arbeitnehmern, Unternehmen und Mitgliedstaaten helfen, arbeitsbedingte Fälle von Krebs und anderen schweren Krankheiten sowie die damit verbundenen Gesundheitskosten zu reduzieren.

Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, sagte: „Ein Arbeitsplatz sollte ein sicherer Ort sein, und doch ist Krebs die Ursache für die Hälfte der arbeitsbedingten Todesfälle. Die heutige Aktualisierung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene ist einer der ersten Schritte in unserem ehrgeizigen Plan, den Krebs zu besiegen. Sie zeigt, dass wir zum Handeln entschlossen sind und keine Kompromisse bei der Gesundheit der Arbeitnehmer eingehen werden. Vor dem Hintergrund der großen Gesundheitskrise aufgrund von Covid-19 werden wir unsere Anstrengungen verdoppeln, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer in Europa geschützt werden. Wir werden nach konkreten Wegen suchen, wie dies über den künftigen strategischen Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit erreicht werden kann.“

Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, fügte hinzu: „Die Verringerung des durch Krebs verursachten Leidens ist für uns vorrangig und dazu ist Prävention der Schlüssel. Heute machen wir einen wichtigen Schritt, um die Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz zu schützen, und beginnen die Arbeit im Rahmen unseres künftigen europäischen Krebsbekämpfungsplans. Mit dem Plan wollen wir die Hauptrisikofaktoren von Krebs bekämpfen, aber auch die Patienten auf jedem Schritt ihres Weges begleiten und dazu beitragen, das Leben der von dieser Krankheit Betroffenen zu verbessern.“

Die Unterschiede zwischen den bestehenden nationalen Grenzwerten für die drei Stoffe sind groß, was zu einem unterschiedlichen Schutzniveau der Arbeitnehmer in der EU führt. Beispielsweise liegen die nationalen Grenzwerte für Acrylnitril zwischen 0,5 mg/m³ und 7 mg/m³, was bedeutet, dass einige EU-Länder Grenzwerte festgelegt haben, die vierzehnmal niedriger sind als andere.

Darüber hinaus gibt es in sieben EU-Ländern noch keine Grenzwerte, die die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber diesem Stoff einschränken. Solche Unterschiede führen zu Komplikationen für Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern tätig sind, und sind verwirrend für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, die mit stark abweichenden Grenzwerten umgehen müssen.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte beruhen auf der Konsultation des Ausschusses für Risikobeurteilung (wissenschaftlicher Ausschuss) der Europäischen Chemikalienagentur und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH – in dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Mitgliedstaaten vertreten sind) sowie auf einer Konsultation der Sozialpartner.

Der aktuelle Vorschlag ist Teil einer kontinuierlichen Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene. Dies ist das vierte Mal, dass die Kommission eine Aktualisierung dieser Rechtsvorschrift vorschlägt. Drei frühere Vorschläge wurden vom Europäischen Parlament und dem Rat im Dezember 2017, Januar 2019 und Juni 2019 angenommen. Diese drei Überarbeitungen betrafen 26 Stoffe. Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie, die Exposition gegenüber krebserregenden Chemikalien bei der Arbeit zu minimieren, strengere nationale Grenzwerte als den EU-Wert festlegen. Der Vorschlag ist auch eines der ersten Elemente des künftigen Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung. Die Bekämpfung von Krebs am Arbeitsplatz durch den aktuellen Vorschlag und andere Initiativen werden Bestandteile des Plans sein. Er steht auch im Einklang mit der umfassenderen Verpflichtung der Kommission, den strategischen Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu überprüfen.

Links zum Thema:

Krebsbekämpfung: Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien
Presseinformation der EU-Kommission vom 22.09.2020.

Vorschlag der Kommission zur vierten Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene

Fragen und Antworten/Memo: Krebsbekämpfung: Kommission schlägt Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmer vor

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.