11.03.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission holt in zwei öffentlichen Konsultationen Meinungen zur europäischen Steuerpolitik ein. Erstens geht es um die geplante Reform der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, um zu gewährleisten, dass die EU-Vorschriften auch Krypto-Anlagen wie zum Beispiel Bitcoin erfassen und dem Risiko der Steuerhinterziehung begegnen. In der zweiten Konsultation geht es um die Rechte der Steuerpflichtigen im EU-Recht.
Die Überarbeitung der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden zu verbessern, insbesondere in neu entstehenden Bereichen wie Krypto-Assets. Diese Initiative soll den Steuerverwaltungen Informationen liefern, um Steuerzahler zu identifizieren, die aktiv neue Zahlungs- und Investitionsmittel, insbesondere Krypto-Assets und E-Geld, nutzen, um Steuerbetrug und -hinterziehung einzudämmen.
Durch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gehen Gelder verloren, die beispielsweise der Finanzierung des Gesundheits- oder des Bildungswesens dienen könnten. Neue alternative Zahlungsmittel und Investitionsmöglichkeiten drohen die Fortschritte bei der Steuertransparenz, die dank der Maßnahmen der letzten Jahre erzielt wurden, zunichte zu machen und bergen ein großes Risiko der Steuerhinterziehung.
Mit dieser Initiative wird die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden geändert, um zu gewährleisten, dass die EU-Vorschriften mit den Entwicklungen der Wirtschaft Schritt halten und auch Bereiche wie Kryptoanlagen und E-Geld erfassen.
Zu der Konsultation gelangen Sie hier.
Die öffentliche Konsultation zu einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Rechte der Steuerzahler und zur Vereinfachung der steuerlichen Pflichten folgt auf die von der Kommission im Oktober 2020 vorgelegte Mitteilung zum selben Thema. Die im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Antworten werden in eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten einfließen, die eine Bestandsaufnahme der Rechte der Steuerzahler nach EU-Recht enthält.
Für eine gerechte Besteuerung in der EU empfiehlt die Kommission den EU-Mitgliedstaaten, ihre Steuerpflichten zu vereinfachen und dafür zu sorgen, dass die Rechte von Steuerpflichtigen gewahrt werden.
Diese Initiative dient der Verbesserung
- der Steuerehrlichkeit
- der Beziehungen zwischen den Steuerverwaltungen in der EU und den Steuerpflichtigen (insbesondere durch mehr Transparenz, Dienstleistungsorientierung und Nutzung digitaler Technologien)
Dazu sollen
- gute Verwaltungspraxis ermittelt/gefördert
- und die nationalen Vorschriften über die Rechte von Steuerpflichtigen besser koordiniert werden.
Zu der Konsultation über die Rechte der Steuerpflichtigen gelangen Sie hier.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.