13.02.2019 Brüssel. Alle Gasleitungen aus Drittstaaten in die EU unterliegen künftig grundsätzlich dem europäischen Energierecht. Auf die entsprechende Überarbeitung der EU-Gasrichtlinie haben sich Unterhändler von Parlament, Rat und Kommission gestern (Dienstag) Abend geeinigt. „Das ist ein wichtiger Schritt für den Aufbau eines wirklich integrierten Erdgas-Binnenmarkts, der auf Solidarität und Vertrauen beruht“, erklärte Energiekommissar Miguel Arias Cañete. „Zudem wird die Europäische Kommission vollständig einbezogen. Durch die neuen Vorschriften ist sichergestellt, dass das EU-Recht auf Pipelines angewandt wird, über die Gas nach Europa gelangt, und dass jeder, der Gas nach Europa verkaufen will, das europäische Energierecht einhalten muss.“

Die gestrige Einigung stellt sicher, dass die Grundsätze der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich (Zugang Dritter, Entgeltregulierung, eigentumsrechtliche Entflechtung und Transparenz) für alle Gasleitungen gelten, die in Drittländer hinein- oder aus Drittländern herausführen. Ausnahmen sind nur nach streng geregelten Verfahren möglich, bei denen die Kommission eine entscheidende Rolle spielt. Es wird zudem dafür gesorgt, dass die EU-Binnenmarktregeln von den nationalen Behörden unter der Aufsicht der Kommission angewandt werden.

Zudem wird die Transparenz erhöht und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden gestärkt. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Entwicklung eines gut funktionierenden, transparenten und wettbewerbsorientierten EU-Erdgasbinnenmarkts, in dem alle Lieferanten denselben EU-Vorschriften unterliegen.

Die neuen Vorschriften stärken den Wettbewerb zwischen den Erdgaslieferanten und erhöhen die Energieversorgungssicherheit in der gesamten EU. Da die neuen Bestimmungen gewährleisten, dass alle wichtigen Pipelines mit Drittländern in einem transparenten Regulierungsrahmen effizient betrieben werden, wirken sie Interessenkonflikten zwischen Infrastrukturbetreibern und Gaslieferanten entgegen, garantieren nichtdiskriminierende Entgelte und sorgen für Rechtssicherheit bei künftigen Investitionsentscheidungen.

Ein integrierter Gasmarkt zählt zu den Eckpfeilern der EU-Energieunion und ist eine der obersten Prioritäten der Kommission Juncker. Nach der Ankündigung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 hatte die Kommission ihre Vorschläge zur Überarbeitung der Gasrichtlinie am 8. November 2017 vorgeschlagen.

Nächste Schritte

Im Anschluss an die politische Einigung wird der Text der Richtlinie in allen Amtssprachen der EU erstellt und muss dann vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Danach wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss innerhalb von neun Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Hintergrund

Die Abhängigkeit der Europäischen Union von Erdgasimporten nimmt zu. Dieser Trend wird sich aufgrund der abnehmenden heimischen Gasproduktion voraussichtlich fortsetzen und nur teilweise dadurch ausgeglichen, dass die Nachfrage nach Erdgas dank Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsstrategien sinkt. Der Anteil der Nettogasimporte am Gesamtgasverbrauch der EU betrug 2017 74,4 Prozent. Der Großteil der Gasimporte der EU stammt aus Russland (42 Prozent), gefolgt von Norwegen (34 Prozent) und Algerien (10 Prozent); importiertes Flüssigerdgas hat einen Anteil von 14 Prozent an den Gesamteinfuhren. Die Importe sind in den vergangenen zwei Jahren aufgrund eines höheren Verbrauchs, niedrigerer Preise und einer abnehmenden EU-internen Förderung gestiegen.

Links zum Thema:

EU-Gasmarkt: Neue Vorschriften gelten auch für Gaspipelines aus Nicht-EU-Staaten wie Nord Stream 2
Presseinformation des EU-Parlaments vom 13.02.2019.

Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission zur Änderung der Gasrichtlinie (2009/73/EG)

Website der GD Energie: Kommission schlägt aktualisierte Gasrichtlinie vor mit Links zu den Dokumenten

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.