Kommission genehmigt deutsche Beihilfe zur Modernisierung von Binnenschifffahrtsflotten © Europäische Union, 2017, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

01.07.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Regelung zur Förderung der Modernisierung der Binnenschifffahrtsflotten in Deutschland in Höhe von 131 Millionen Euro genehmigt. Die Regelung besteht aus zwei Maßnahmen. Die erste Maßnahme zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit von Binnenschiffen in Deutschland zu erhöhen, indem die Modernisierung von Binnenschiffen gefördert wird. Dies soll zu einer Verkehrsverlagerung auf das Binnenschiff im Güterverkehr beitragen. Die zweite Maßnahme soll dazu beitragen, die negativen Umweltauswirkungen von Binnenschiffen zu verringern, indem die Emissionen durch die Nachrüstung von Binnenschiffen mit neuen, umweltfreundlichen Motoren und emissionsärmeren Technologien gesenkt werden. Bei beiden Maßnahmen erfolgt die Förderung in Form von direkten Zuschüssen.

Die Kommission hat die erste Maßnahme gemäß Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Koordinierung des Verkehrs geprüft. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme i) der Umwelt und der Mobilität zugutekommt, da sie die Beförderung auf dem Wasserweg fördert, die weniger umweltschädlich ist als die Beförderung auf der Straße, und gleichzeitig die Überlastung des Straßenverkehrs verringert, und ii) verhältnismäßig und notwendig ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Wasserstraße zu fördern. Die Kommission prüfte die zweite Maßnahme nach den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 („EEAG“). Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme i) verhältnismäßig und auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt ist, besonders weil die Höhe der Beihilfe grundsätzlich im Rahmen einer Ausschreibung festgelegt wird, und ii) die Maßnahme im Einklang mit den im Europäischen Grünen Deal festgelegten Klima- und Umweltzielen der EU zur Verringerung der CO2- und Luftschadstoffemissionen beitragen wird.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die positiven Auswirkungen der Regelung etwaige durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen überwiegen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.57137 zugänglich gemacht.

Links zum Thema:

State aid: Commission approves €131 million German scheme to support modernisation of inland waterway fleets
Nachricht der EU-Kommission vom 01.07.2021.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.