Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung für Breitbandnetze in Bayern © Europäische Union, 2017, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

29.11.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) eine bayerische Beihilferegelung zum Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Regelung wird im Einklang mit den EU-Breitbandzielen die Anbindung an sehr schnelle Breitbandnetze in Gebieten ermöglichen, in denen der Markt keine solchen Netze bereitstellt. Sie schließt an ein früheres Gigabit-Pilotprojekt an, das von der Kommission im Dezember 2018 genehmigt wurde. Im Gegensatz zu dem Pilotprojekt, an dem nur sechs Gemeinden teilnahmen, gilt die heute genehmigte Regelung für ganz Bayern.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die bayerische Regelung fördert den Ausbau von Gigabit-Infrastrukturen und ermöglicht die Bereitstellung öffentlicher Mittel für die Gebiete, die am dringendsten eine bessere Anbindung benötigen. Gleichzeitig fördert sie private Investitionen.“

Die Bayerische Gigabitrichtlinie, die den Aufbau einer neuen, öffentlich finanzierten Netzinfrastruktur mit sehr hoher Kapazität voranbringen soll, damit Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Bayern schnellere Internetverbindungen nutzen können, wurde von Deutschland bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Das neue Netz wird Geschwindigkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) für Haushalte und 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bieten. Diese Breitbandgeschwindigkeiten liegen weit über denen, die den Nutzern derzeit in den Zielgebieten zur Verfügung stehen. Wie das zuvor durchgeführte Pilotprojekt wird die Bayerische Gigabitrichtlinie eine „wesentliche Verbesserung“ der Internetanbindung bewirken.

Die Bayerische Gigabitrichtlinie steht mit den strategischen Zielen der Gigabit-Mitteilung im Einklang, da sie öffentliche Investitionen in Gebieten ermöglicht, in denen die neuen Ziele für das Jahr 2025 noch nicht erreicht sind und private Investoren innerhalb der nächsten drei Jahre keine ausreichende Infrastruktur bereitstellen werden. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass Anreize für private Investitionen, die erforderlich sind, um eine vollständige Abdeckung mit Netzen sehr hoher Kapazität in Europa zu erreichen, erhalten bleiben.

Um eine Doppelung von Infrastrukturen zu vermeiden, werden die deutschen Behörden wie beim Pilotprojekt die bestehenden und geplanten Investitionen der Marktteilnehmer wie folgt berücksichtigen:

  • Mit der Infrastruktur sollen die Kunden versorgt werden, die noch keinen Zugang zu bestimmten Mindestgeschwindigkeiten haben, d.h. Haushalte mit weniger als 100 Mbit/s im Download sowie Unternehmen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (Upload und Download) und bis zu 500 Mbit/s im Download.
  • Die neuen Netze werden nicht in Gebieten aufgebaut, in denen ein Netz mit sehr hoher Kapazität (z.B. ein Glasfasernetz bis zum Kunden oder ein aufgerüstetes Kabelnetz) bereits vorhanden oder von privaten Investoren geplant ist.
  • Gebiete, in denen zwei oder mehr Netze schnelle Breitbandverbindungen (mindestens 30 Mbit/s) vorhanden sind, sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

Die Beihilfen werden auf der Grundlage offener, transparenter und diskriminierungsfreier Ausschreibungen gewährt, an denen sich Anbieter aller Technologien beteiligen können. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Bayerische Gigabitrichtlinie nach den Breitbandleitlinien genehmigt.

Die Regelung wird zu den strategischen Zielen der EU beitragen, die in der Gigabit-Mitteilung der Kommission festgelegt sind, in der zu EU-weiten Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität aufgerufen wird.

Hintergrund

Auf der Grundlage der Breitbandziele der EU für 2020 hat die Kommission in ihrer Gigabit-Mitteilung den Konnektivitätsbedarf für den Aufbau einer europäischen Gigabit-Gesellschaft ermittelt, in der Netze mit sehr hoher Kapazität die breite Nutzung und Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Anwendungen im digitalen Binnenmarkt ermöglichen.

Nach den geltenden Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau von 2013 sind solche öffentlichen Investitionen zulässig, wenn ein Marktversagen vorliegt und die Investitionen eine „wesentliche Verbesserung“ bewirken. Zum Schutz des Wettbewerbs und zur Wahrung der Anreize für private Investitionen müssen aber auch bestimmte andere Kriterien berücksichtigt werden.

Im Dezember 2018 genehmigte die Kommission ein bayerisches Pilotprojekt zum Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in Berching, Ebersberg, Hutthurm, Kammerstein, Kleinostheim und Kulmbach. Inzwischen sind die Verfahren zur Vorbereitung des Aufbaus solcher Infrastrukturen in den sechs Gemeinden erfolgreich angelaufen. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der

GD Wettbewerb unter der Nummer SA.54668 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Links zum Thema:

State aid: Commission approves German scheme for very high capacity broadband networks in Bavaria
Presseinformation der EU-Kommission vom 29.11.2019.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.