Kommission holt Ansichten zur Reform der Versicherungsaufsicht ein © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

01.07.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission stellt den Aufsichtsrahmen für Versicherer und Rückversicherer (Solvency II) auf den Prüfstand. Mit einer öffentlichen Konsultation will die Kommission bis zum 21. Oktober 2020 Ansichten von interessierten Kreisen einholen. Es geht unter anderem um die Rolle der Versicherer bei der langfristigen Finanzierung der Wirtschaft, um Garantieprodukte, die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, den Schutz der Versicherungsnehmer und die sich abzeichnenden Risiken und Chancen (Klima- und Umweltrisiken, Digitalisierung und Cyberrisiken).

Die Rückmeldungen auf die Konsultation werden einen wichtigen Beitrag zur Überprüfung des Solvabilität-II-Rahmens durch die Kommission leisten. Bei der Überprüfung werden alle im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch gewonnenen Erkenntnisse sowie dessen negative Auswirkungen auf Haushalte, Unternehmen und Finanzmärkte in der EU berücksichtigt. Die Teilnehmenden werden ersucht, ihre Antworten so umfassend wie möglich zu belegen.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) führt bereits technische Konsultationen mit Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie einschlägige Datenerhebungen durch.

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Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.