11.06.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) eine öffentliche Konsultation eingeleitet zu den EU-Regeln für die Beaufsichtigung von zentralen Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) aus Nicht-EU-Ländern, die Dienstleistungen für EU-Unternehmen erbringen. Ziel ist es, zu präzisieren, wie die EU-Vorschriften zum Schutz der Finanzstabilität auf diese CCPs angewandt werden sollen. CCPs spielen eine systemische Rolle im Finanzsystem, da sie als Drehscheiben für Derivatekontrakte fungieren. Dank einer Reihe von Maßnahmen, die im Gefolge der Finanzkrise ergriffen wurden, sind sie bereits gut reguliert und unterliegen einer strengen Aufsicht.
Am 1. Januar 2020 traten neue EU-Regeln (die als „Europäische Marktinfrastrukturverordnung“ oder EMIR 2.2 bezeichnet werden) in Kraft, die die Aufsicht über EU- und Nicht-EU-CCPs verbessert haben.
Die heutige Konsultation besteht aus drei Entwürfen delegierter Rechtsakte. Sie werden die Fähigkeit der EU verbessern, externe Risiken für das Finanzsystem zu managen und anzugehen. Diese Vorschriften werden auch zur Widerstandsfähigkeit der Finanzmarktinfrastruktur beitragen, was wichtig ist, um die internationale Rolle des Euro zu fördern und die wirtschaftliche und finanzielle Souveränität Europas zu stärken. Sie legen fest, wie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) CCPs außerhalb der EU beaufsichtigen kann, je nach dem Grad des systemischen Risikos, das sie für das Finanzsystem der EU oder für einen ihrer Mitgliedstaaten darstellen.
Die Konsultation wird vier Wochen dauern. Die Kommission wird das Feedback prüfen, bevor sie mit der Annahme der drei delegierten Rechtsakte fortfährt und diese dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt.
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Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland