07.05.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) eine dreiwöchige öffentliche Konsultation zu Inhalt, Methodik und Präsentation von Informationen veröffentlicht, die große Unternehmen über ihre nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten offenlegen sollten. Gemäß der EU-Taxonomie – einem Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten – müssen die Unternehmen angeben, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Insbesondere müssen nichtfinanzielle Unternehmen den Anteil ihrer Umsatz-, Kapital- und Betriebskosten offenlegen, der sich aus nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeiten ergibt.
Artikel 8 der Taxonomieverordnung zielt darauf ab, die Markttransparenz zu erhöhen und Grünfärberei zu verhindern, indem Anlegern Informationen über die Umweltleistung von Vermögenswerten und wirtschaftlichen Tätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Mit der öffentlichen Konsultation sollen Rückmeldungen eingeholt werden, um den Inhalt, die Methodik und die Darstellung der Informationen zu spezifizieren, die von Unternehmen aus der Finanzwirtschaft und von Unternehmen aus der Realwirtschaft offengelegt werden müssen.
Durch diese Offenlegung erhalten Anleger einheitliche und transparente Informationen über die Umweltleistung der Unternehmen und Vermögenswerte, die sie finanzieren. Sie wird auch den Investoren und der Öffentlichkeit helfen, den Weg der Unternehmen zur ökologischen Nachhaltigkeit zu verstehen.
Die Konsultation in Form eines Entwurfs eines delegierten Rechtsakts wird in drei aufeinanderfolgenden Wochen offen sein.
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Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.