30.06.2020 Brüssel. Um die für den Ausbau der 5G-Technik notwendige Infrastruktur voranzubringen, hat die EU-Kommission heute (Dienstag) die notwendigen technischen Merkmale für kleinflächige drahtlose Zugangspunkte (kleine Zellen) oder kleine Antennen festgelegt. Damit sind diese EU-weit von der Einzelgenehmigungspflicht ausgenommen, was den Ausbau beschleunigt.
Die „fünfte Generation“ der Telekommunikationssysteme, oder 5G, ist einer der wichtigsten Bausteine unserer Wirtschaft und Gesellschaft, da sie unter anderem zur Optimierung von Fertigungsprozessen beitragen und Innovationen in der Telemedizin, für den Ausbau intelligenter Städte und für sauberes Energiemanagement ermöglichen wird.
Als Teil des neuen EU-Telekommunikationsrechts, das im Dezember 2018 in Kraft getreten ist, und nach mehreren öffentlichen Konsultationen legt die heute verabschiedete Durchführungsverordnung die physischen und technischen Merkmale kleiner Zellen für 5G-Netze fest. Sie soll zur Vereinfachung und Beschleunigung von 5G-Netzinstallationen beitragen, was durch ein genehmigungsfreies Einführungssystem erleichtert werden sollte. Dabei soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass die nationalen Behörden die Aufsicht behalten.
Gleichzeitig sollten kleinflächige drahtlose Zugangspunkte den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Menschen gewährleisten, indem sie sich an strenge europäische und internationale Grenzwerte für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern halten, die 50 Mal niedriger sind als die internationalen wissenschaftlichen Empfehlungen. Ihre visuelle und ästhetische Wirkung sollte minimal sein, indem sie entweder unsichtbar oder in einer nicht behindernden Weise auf ihrer tragenden Struktur montiert werden.
Links zum Thema:
Vollständige Pressemitteilung (auf Englisch)
Hintergrundinformationen zu 5G-Netzen
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.