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  • Kommission schlägt Rahmen zur Steuerung des Haushaltsinstruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit vor

24.07.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) einen Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit vorgeschlagen. Dieses Instrument, mit dem gezielte Reformen und Investitionen unterstützt werden sollen, wird den Euroraum-Staaten und anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten helfen, ihre Wirtschaft und den Euroraum insgesamt widerstandsfähiger zu machen.

Auf die wesentlichen Merkmale des Haushaltsinstruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit hat sich die Euro-Gruppe bereits verständigt. Heute legt die Kommission nun einen Vorschlag vor, wie das Instrument gesteuert werden könnte: Vorgeschlagen wird ein Rahmen für die Festlegung strategischer Richtungsvorgaben für die Reformen und Investitionen, die mit dem neuen Haushaltsinstrument unterstützt werden sollen. Diese strategischen Richtungsvorgaben sollen mit dem Gesamtrahmen für die wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU (dem Europäischen Semester) und anderen Instrumenten der EU-Politik in Einklang stehen.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog sowie für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte: „Die Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion steht im Mittelpunkt meiner Arbeit innerhalb dieser Kommission. Mit dem heutigen Vorschlag stellen wir sicher, dass nun alles auf dem Tisch liegt, damit eine zeitnahe Einigung der EU-Gesetzgeber auf das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit gelingen kann. Indem stimmige Reform- und Investitionspakete unterstützt werden, können Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Konvergenz erhöht werden, wodurch Europa letztlich an Wohlstand und Stärke gewinnen wird.“

Kommissar Günther H. Oettinger, zuständig für Haushalt und Personal, erklärte: „Der EU-Haushalt wird künftig finanzielle Hilfen für kombinierte Strukturreformen und Investitionen bereitstellen, die von den Euroraum-Staaten selbst vorgeschlagen werden. Dies wird die Wirksamkeit der EU-Ausgaben erhöhen und die Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit im Euroraum fördern. Mit unserem heutigen Vorschlag wird der Steuerungsrahmen für dieses neue Instrument geschaffen. Dies bedeutet für den Euroraum eine wichtige Neuerung.“

Der heutige Vorschlag sieht vor, dass der Rat nach Beratungen innerhalb der Euro-Gruppe alljährlich strategische Richtungsvorgaben für die Reform- und Investitionsprioritäten des gesamten Euroraums festlegt. Anschließend wird der Rat außerdem eine Empfehlung mit länderspezifischen Leitlinien für die Reformen und Investitionen der einzelnen Euro-Mitgliedstaaten annehmen, die mit dem neuen Haushaltsinstrument gefördert werden sollen.

Beide Schritte fügen sich nahtlos in die Etappen und Empfehlungen des Europäischen Semesters ein und werden damit in Einklang stehen. Auch zeitlich wird die Durchführung des Instruments auf das Europäische Semester abgestimmt. Gesorgt ist auch für Übereinstimmung und Synergien mit anderen Maßnahmen der Investitionsförderung, etwa mit den EU-Kohäsionsfonds, der Fazilität „Connecting Europe“ und InvestEU.

Nicht zum Euroraum gehörende Mitgliedstaaten, die am Wechselkursmechanismus II teilnehmen, können sich freiwillig am Haushaltsinstrument beteiligen. Hierfür sollten geeignete Regelungen ausgearbeitet werden, die mit dem heutigen Vorschlag in Einklang stehen.

Der neue Rahmen wird den Euro-Mitgliedstaaten insbesondere die Möglichkeit geben,

i.) (im Rahmen der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet) strategische Richtungsvorgaben für die Reform- und Investitionsprioritäten im Euroraum festzulegen;

ii.) länderspezifische Leitlinien für die Reform- und Investitionsziele aufzustellen, die zeitgleich mit den länderspezifischen Empfehlungen angenommen werden;

iii) von der Kommission darüber unterrichtet zu werden, wie die Euroraum-Staaten frühere strategische Richtungsvorgaben befolgt haben.

Das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit wird im Rahmen des vorgeschlagenen Reformhilfeprogramms geschaffen. Das Haushaltsinstrument soll Teil des Unionshaushalts sein und sein Umfang im Rahmen der Verhandlungen über den nächsten langfristigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 festgelegt werden.

Hintergrund

Grundlage für die Beratungen über ein Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet ist der im Mai 2018 vorgelegte Vorschlag der Kommission für ein Reformhilfeprogramm. Mit diesem im EU-Haushalt verankerten Instrument sollen die Euro-Mitgliedstaaten bei ihren zielgerichteten Reform- und Investitionspaketen unterstützt werden.

Auf dem Euro-Gipfel vom 14. Dezember 2018 hatten die Staats- und Regierungschefs die Euro-Gruppe beauftragt, an der Konzeption, den Durchführungsmodalitäten und dem Zeitplan für ein Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet zu arbeiten. Das Instrument soll Teil des Unionshaushalts sein und auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags für ein Reformhilfeprogramm, der erforderlichenfalls geändert werden soll, eingerichtet werden. Der Euro-Gipfel erklärte außerdem, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets Kriterien und strategische Leitlinien für das Instrument vorgeben sollten.

Ausgehend von den Merkmalen, auf die sich die Euro-Gruppe in einem Eckpunktepapier („Term Sheet“) verständigt hat und die vom Euro-Gipfel im Juni gebilligt wurden, sollen mit dem Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit kombinierte Strukturreformen und Investitionen in den Euro-Mitgliedstaaten unterstützt werden, um so das Potenzialwachstum zu heben und die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit der Volkswirtschaften im Euroraum zu erhöhen. Das Instrument wird die bestehenden EU-Fonds ergänzen.

Wie im „Term Sheet“ dargelegt, sollen die Euro-Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis hinreichend begründete und in sich stimmige Reform- und Investitionspakete vorschlagen, die dann von der Kommission nach transparenten Kriterien bewertet werden. Die finanzielle Unterstützung würde bei Erreichung der vereinbarten Etappenziele in Tranchen bereitgestellt. Die Mitgliedstaaten des Euroraums, die im Rat, in der Euro-Gruppe und beim Eurogipfel zusammenkommen, würden im Rahmen der Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets die strategische Richtung vorgeben und Leitlinien aufstellen.

Links zum Thema:

Vorschlag der Kommission für einen Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit

Vorschlag der Kommission für ein Reformhilfeprogramm (31. Mai 2018)

Mitteilung „Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion: Eine Bilanz vier Jahre nach dem Bericht der fünf Präsidenten“ – Juni 2019

Reflexionspapier zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (31. Mai 2017)

Bericht der fünf Präsidenten: Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden (22. Juni 2015)

In der Euro-Gruppe vereinbarte Merkmale des Haushaltsinstruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit (14. Juni 2019)

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.