30.10.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) wegen des neuen polnischen Justizgesetzes vom 20. Dezember 2019 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen verschärft. Das Gesetz, das am 14. Februar 2020 in Kraft trat, gefährdet die richterliche Unabhängigkeit der polnischen Richter und ist nicht mit dem Vorrang des EU-Rechts vereinbar. Zudem hindert das Gesetz polnische Gerichte daran, bestimmte EU-Bestimmungen zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit direkt anzuwenden und dem Gerichtshof der Europäischen Union in diesen Fragen Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen.
Die polnische Regierung hatte zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken zu antworten, die die Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben vom 29. April 2020 zum Ausdruck gebracht hatte.
In ihrer Antwort wies Polen die Argumentation der Kommission zurück und forderte die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens. Die Kommission hat die Antwort der polnischen Regierung geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass nicht auf ihre Bedenken eingegangen wurde. Die polnische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.
Links zum Thema:
Memo mit den wichtigsten Entscheidungen im Oktober
Informationen zum Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.