25.07.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) beschlossen, Bulgarien und Spanien wegen schlechter Luftqualität vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Spanien hält die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Bulgarien die Grenzwerte für Schwefeldioxid (SO2) nicht ein. Gegen sechs weitere Staaten, unter anderem Deutschland, hatte die Kommissionbereits im vergangenen Jahr Gerichtsverfahren eingeleitet, weil sie gemeinsam beschlossene Regeln zur Luftqualität nicht einhalten.
Die von Spanien vorgelegten neuesten Luftqualitätsdaten bestätigen den systematischen Verstoß gegen die seit 2010 rechtlich verbindlichen EU-Vorgaben zu den Grenzwerten für Stickstoffdioxid (NO2). Der Beschluss, Spanien vor dem Gerichtshof zu verklagen, betrifft die städtischen Gebiete Madrid, Barcelona und Vallès-Baix Llobregat, in denen die gesetzlichen Grenzwerte für NO2 dauerhaft überschritten wurden. Der Europäischen Umweltagentur zufolge sind fast 9.000 vorzeitige Todesfälle in Spanien pro Jahr auf NO2 zurückzuführen.
Für Bulgarien betrifft zeigen die jüngsten Daten zu Schwefeldioxid (SO2)‚ dass in der südöstlichen Zone, in der die vier größten Wärmekraftwerke Bulgariens angesiedelt sind, die stündlichen und/oder täglichen Grenzwerte für SO2 dauerhaft nicht eingehalten werden. Seit 2005 werden mit den EU-Vorschriften Grenzwerte für die SO2-Konzentration in der Luft festgelegt. Diese Bestimmungen gelten seit dem EU-Beitritt Bulgariens, d.h. seit dem 1. Januar 2007, auch für Bulgarien. Der heutige Beschluss ist die zweite Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Bezug auf die Nicht-Einhaltung der EU-Luftqualitätsnormen durch Bulgarien. In seinem Urteil vom 5. April 2017 bestätigte der Gerichtshof, dass Bulgarien die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) nicht eingehalten hat (Kommission/Bulgarien‚ C-488/15).
Die heutigen Beschlüsse sind Teil der verstärkten Maßnahmen der Kommission zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um die Bürgerinnen und Bürger vor schlechter Luftqualität zu schützen, wie in der Mitteilung „Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle“ der Kommission vom Mai 2018 dargelegt wird.
Wenn die in den EU-Rechtsvorschriften über die Luftqualität (Richtlinie 2008/50/EG) festgelegten Grenzwerte überschritten werden, müssen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne verabschieden und sicherstellen, dass diese Pläne geeignete Maßnahmen enthalten, durch die der Zeitraum, in dem die Grenzwerte überschritten werden, so kurz wie möglich gehalten werden kann. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip lässt das Recht den Mitgliedstaaten die Wahl, wie sie die Einhaltung der Grenzwerte erreichen.
Trotz der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine gute Luftqualität für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, stellt die Luftverschmutzung an vielen Orten nach wie vor ein Problem dar, wobei die Lage in städtischen Gebieten besonders ernst ist.
Die Luftverschmutzung bleibt das größte umweltbedingte Gesundheitsproblem in der EU. Schätzungen zufolge sind rund 400.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr auf Luftverschmutzung zurückzuführen. Sie verursacht schwere Krankheiten wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs. Studien ergaben, dass schlechte Luftqualität direkte wirtschaftliche Kosten von über 20 Milliarden Euro pro Jahr verursacht.
Feinstaub (PM10) tritt in erster Linie in Emissionen aus Industrie, Verkehr und privaten Heizungsanlagen, aber auch in Emissionen aus der Landwirtschaft auf. Schwefeldioxid (SO2) wird emittiert, wenn Brennstoffe, die Schwefel enthalten (Kohle und Öl), für die Beheizung von Privathaushalten, die Stromerzeugung und Kraftfahrzeuge verbrannt werden. SO2 kann sich auf die Atemwege und die Lungenfunktion auswirken und reizt die Augen. Schwefelsäure ist auch Hauptbestandteil des sauren Regens, der eine Ursache der Entwaldung ist. Stickstoffdioxid (NO2) ist hauptsächlich auf menschliche Tätigkeiten wie den Straßenverkehr zurückzuführen und entsteht insbesondere bei Dieselfahrzeugen und in der Industrie. Das EU-Recht legt Grenzwerte für PM10 und SO2 fest, die von den Mitgliedstaaten seit Januar 2005 einzuhalten sind; die Grenzwerte für NO2 gelten seit Januar 2010.
Links zum Thema:
Vertragsverletzungsverfahren im Juli: wichtigste Beschlüsse
Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12
Website zur EU-Luftqualitätspolitik
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.