27.09.2019 Brüssel. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat sich heute (Freitag) dafür ausgesprochen, mit Japan über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) zu verhandeln. Die Mitgliedstaaten müssen einer entsprechenden Empfehlung der Kommission für ein Verhandlungsmandat noch zustimmen. Das Abkommen zwischen der EU und Japan soll die Bedingungen für den Austausch von PNR-Daten unter uneingeschränkter Achtung der Datenschutzgarantien und der Grundrechte im Einklang mit der Grundrechtecharta festlegen.
Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte dazu: „Japan ist ein strategischer Partner bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Heute führen wir diese Zusammenarbeit noch einen Schritt weiter – nur durch gemeinsames Vorgehen können wir weltweit mehr Sicherheit schaffen.“
Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu: „Fluggastdatensätze (PNR) helfen uns, verdächtige Reisegewohnheiten zu erkennen und gefährliche Straftäter und Terroristen aufzuspüren. Es ist wichtig, dass wir diese Daten mit engen Partnern wie Japan austauschen und damit unsere Sicherheitskooperation stärken, und dass wir dies unter uneingeschränkter Achtung der Datenschutzstandards tun.“
Die EU und Japan sind langjährige strategische Partner, auch bei der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität, was auch in dem im Juli 2018 unterzeichneten Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Japan bekräftigt wurde. Das Abkommen fordert beide Parteien ausdrücklich dazu auf „verfügbare Instrumente wie Fluggastdatensätze zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorakten und schweren Straftaten“ zu nutzen. Die Aufnahme von Verhandlungen über ein PNR-Abkommen zwischen der EU und Japan ist Ausdruck dieser strategischen Partnerschaft.
Die Empfehlung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit Japan über die Übermittlung von Fluggastdaten zwischen der EU und Japan wird sicherstellen, dass ein künftiges Abkommen
- die Übermittlung und Verwendung von PNR-Daten ausschließlich zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und grenzübergreifender schwerer Kriminalität regelt;
- die erforderlichen Garantien und Kontrollen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten sowie der individuellen Grundrechte und -freiheiten gemäß den in der Rechtsprechung des Gerichtshofs festgelegten Anforderungen festschreibt,
- den Zugang zu und die Verarbeitung von PNR-Daten auf die Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung von Terrorismus und anderer grenzüberschreitender Kriminalität eingrenzt;
- das Recht auf wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe für Fluggäste auf nicht diskriminierender Grundlage gewährleistet.
Zu Jahresbeginn nahm die Kommission einen Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan an, durch den personenbezogene Daten auf der Grundlage solider Schutzgarantien ungehindert zwischen den beiden Volkswirtschaften zirkulieren können.
Nächste Schritte
Der Rat wird die Empfehlung prüfen und kann einen Beschluss erlassen, mit dem die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen ermächtigt wird. Das endgültige Abkommen muss vom Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments geschlossen werden.
Die Kommission wird den Rat und das Parlament über den Fortgang der Verhandlungen auf dem Laufenden halten.
Hintergrund
Fluggastdatensätze (PNR) werden in den Buchungssystemen der Fluggesellschaften gespeichert. Dabei handelt es sich um die Daten, die Reisende beim Buchen und Einchecken bei der Fluggesellschaft angeben. Zu den Informationen gehören der Name des Fluggasts, Reisedaten, Reiserouten, Sitznummern, Gepäckangaben, Kontaktangaben und Zahlungsarten.
Straftäter und Terroristen sind immer stärker auch grenzüberschreitend aktiv und reisen dafür oft auch in andere Länder. Die Verarbeitung von PNR-Daten wird sowohl innerhalb der EU als auch weltweit als ein wichtiges und wirkungsvolles Instrument zur Prävention und Bekämpfung von Sicherheitsbedrohungen betrachtet. Sie trägt dazu bei, verdächtige Reisegewohnheiten ausfindig zu machen und potenzielle – auch bislang den Behörden unbekannte – Straftäter und Terroristen aufzuspüren.
Die am 27. April 2016 angenommene PNR-Richtlinie der EU ist ein wesentliches Instrument für die Union, um der Bedrohung durch Terrorismus und schwere Kriminalität entgegenzuwirken, und ein Grundstein für eine echte und wirksame Sicherheitsunion.
Auf globaler Ebene werden mit der Resolution 2396 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen alle Mitgliedstaaten aufgefordert, „Kompetenzen aufzubauen, um PNR-Daten … zu erfassen, zu verarbeiten und zu analysieren“. Ferner wird die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) nachdrücklich aufgefordert, mit ihren Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um eine Norm für die Verarbeitung von PNR-Daten festzulegen. Die Kommission unterstützt die einschlägigen Arbeiten der ICAO aktiv und hat dem Rat am 13. September 2019 einen Vorschlag für einen Standpunkt der Union vorgelegt.
Bislang hat die EU zwei internationale PNR-Abkommen – mit Australien und den Vereinigten Staaten – geschlossen. Nach dem Gutachten des Gerichtshofs der EU zu dem PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada wurde die Kommission vom Rat zur Aufnahme neuer PNR-Verhandlungen mit Kanada ermächtigt, die im Juni 2018 aufgenommen wurden. Ihr Abschluss wurde auf dem Gipfeltreffen EU-Kanada am 17./18. Juli begrüßt. Beide Seiten sagten zu, das Abkommen so bald wie möglich fertigzustellen.
Links zum Thema:
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung der Aushandlung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über die Übermittlung und Verwendung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR)
Anhang: Richtlinien für die Aushandlung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über die Übermittlung und Verwendung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR)
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich der Überarbeitung des Anhangs 9 („Erleichterungen“) Kapitel 9 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt im Hinblick auf Richtlinien und Empfehlungen für Fluggastdatensätze zu vertreten ist
Europäische Kommission erlässt Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan und schafft damit den weltweit größten Raum für sicheren Datenverkehr
Presseinformation der EU-Kommission vom 23.01.2019.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.