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Kommission will mit Plattform „Fit for Future“ Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen verringern © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

11.05.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Montag) die Plattform „Fit for Future“ ins Leben gerufen. Ziel der Plattform ist es, die geltenden EU-Rechtsvorschriften zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu verringern. „Fit for Future“ löst die REFIT-Plattform zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand ab und baut auf den gewonnenen Erfahrungen auf. Maroš Šefčovič, Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau, sagte: „Nach der COVID-19-Pandemie wird es – besonders für kleine und mittlere Unternehmen – noch wichtiger sein, Vorschriften zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Wir müssen prüfen, welchen Beitrag die Digitalisierung dazu leisten kann. Unsere Rechtsvorschriften sollen zukunftsgerichtet sein und den neuen Herausforderungen gerecht werden.“

Die Plattform „Fit for Future“ wird sich aus einer Gruppe von Behördenvertretern und einer Gruppe von Interessenträgern zusammensetzen. Vertreten sein werden die nationalen, regionalen und kommunalen Behörden der Mitgliedstaaten, der Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und Interessenträgergruppen mit praktischem Fachwissen in verschiedenen Politikbereichen.

Sobald die Plattform ihre Tätigkeit aufnimmt, können Öffentlichkeit und Interessenträger zur Vorschriftenvereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands beitragen. Auch Bürger und Interessenträger können sich über das Portal Ihre Meinung zählt! zu geltenden Rechtsvorschriften und neu geplanten Maßnahmen der EU äußern.

Bewerbung als Sachverständige(r)

Die Kommission hat heute auch eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlicht, um Sachverständige für die Gruppe der Interessenträger der Plattform „Fit for Future“ auszuwählen. Die im Rahmen der Aufforderung ausgewählten Mitglieder sollten über gute Fachkenntnisse im Bereich der Umsetzung des EU-Rechts verfügen und die gemeinsamen Interessen verschiedener Organisationen von Interessenträgern in ihrem jeweiligen Bereich vertreten können. Ihre Aufgabe ist es, die Sicht von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, Sozialpartnern und Organisationen der Zivilgesellschaft, die über unmittelbare Erfahrung in der Anwendung von Unionsrecht verfügen, einzubringen.

Bewerbungen können bis zum 19. Juni 2020 eingereicht werden. Die Ausschreibungsunterlagen sind hier abrufbar.

Hintergrund

Die Kommission ist im Rahmen ihres Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) bestrebt, das EU-Recht zu vereinfachen und unnötige Kosten zu vermeiden. Die EU-Rechtsvorschriften und ihre Ziele müssen auch in Zukunft relevant bleiben und sich an neue Entwicklungen und Herausforderungen – wie die Digitalisierung – anpassen. Sie sollen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen, insbesondere KMU, den größtmöglichen Nutzen bringen.

Von 2015 bis 2019 wurden die Vereinfachung des EU-Rechts und die Reduzierung des Verwaltungsaufwands zugunsten von Zivilgesellschaft, Unternehmen und Behörden über die Plattform REFIT gefördert. So wurden der Kommission im Wege der Plattform Empfehlungen unterbreitet, in die Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Interessenträgern eingeflossen sind.

Links zum Thema:

Website „Bessere Rechtsetzung“

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Website der Plattform „Fit for Future“

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland