• Startseite
  • Kommission zum EZB-Urteil aus Karlsruhe: EU-Recht hat Vorrang, EuGH-Urteile sind für nationale Gerichte bindend
Kommission zum EZB-Urteil aus Karlsruhe: EU-Recht hat Vorrang, EuGH-Urteile sind für nationale Gerichte bindend © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

05.05.2020 Brüssel. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank erklärte Eric Mamer, Chefsprecher der Europäischen Kommission, heute (Dienstag): „Ungeachtet der Analyse der Einzelheiten der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekräftigen wir den Vorrang des EU-Rechts und die Tatsache, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend sind. Die Kommission hat stets die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank bei der Umsetzung ihrer Geldpolitik respektiert.“

„Wir werden das nationale Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun näher analysieren“, sagte Mamer vor Journalisten in Brüssel.

Links zum Thema:

Video-Mitschnitt: Erstreaktion von Kommissionssprecher Eric Mamer zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland