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Kommunen erhalten Kofinanzierungshilfen in Höhe von 9,97 Millionen Euro – 26 Städte, Kreise und Gemeinden werden unterstützt – Bescheide in Celle übergeben © Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

PresseInformation des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 12.12.2019.

CELLE. 26 Kommunen in ganz Niedersachsen erhalten im EU-Kofinanzierungsverfahren 2019 nach derzeitigem Stand Hilfen zur Kofinanzierung von EU-Förderprojekten in Höhe von insgesamt rund 9,97 Millionen Euro. Das gaben das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport sowie das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung heute (12.12.2019) gemeinsam in Celle bekannt. Mit diesen Finanzhilfen werden finanzschwache Kommunen in die Lage versetzt, die notwendigen Eigenanteile aufzubringen, die Voraussetzung für die Gewährung einer EU-Förderung sind.

Anlässlich der Veröffentlichung der Liste der Zuwendungsempfänger reiste Regionalministerin Birgit Honé extra nach Celle, um hier die ersten Zuwendungsbescheide persönlich zu überreichen. Allein die Stadt Celle und die zum gleichnamigen Landkreis gehörende Gemeinde Faßberg erhalten zusammen rund 1,2 Millionen Euro. Ministerin Honé sagte: „Bereits seit 2015 geben wir finanzschwachen und verschuldeten Kommunen in Niedersachsen diese Hilfestellung. Dadurch wird die absurde Situation vermieden, dass diejenigen Kommunen, die EU-Förderung am dringendsten benötigen, aus formalen Gründen von den Fördermaßnahmen ausgeschlossen werden.“

Innenminister Boris Pistorius sagte: „Viele wichtige Projekte in den ländlichen Regionen Niedersachsens wurden erst durch die Hilfen des Landes zur Kofinanzierung möglich. Mit diesem Geld unterstützen wir Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise, die über mehrere Jahre mit starken Einschränkungen ihren Haushalt konsolidiert haben. Das hat allerdings oft zur Folge, dass sie aus eigener finanzieller Kraft nicht dazu in der Lage sind, den erforderlichen Eigenanteil für die Erlangung von EU-Fördermitteln aufzubringen. Wir als Land wollen die Länder natürlich finanziell dabei unterstützen, weitere EU-Fördermittel für wichtige Projekte wie etwa den Hochwasserschutz oder die Radwege-Infrastruktur erhalten zu können.“

Bei der Übergabe der Zuwendungsbescheide an die Stadt Celle und die Gemeinde Faßberg ging es konkret um folgende Projekte:

1.127.903,00 Euro erhält die Stadt Celle für den „Hochwasser-schutz der Region Celle, 3. Planfeststellungsabschnitt, Teil 3“.
12.049,60 Euro erhält ebenfalls die Stadt Celle für die „Umsetzung Radwanderkonzept Altencelle“,
69.925,01 Euro erhält die Gemeinde Faßberg (Kreis Celle) für das Projekt „Dorfladen Müden: ,Tante Hanna‘“.

Von niedersächsischen Kommunen waren in diesem Jahr bis zum Stichtag 30. September 2019 insgesamt 98 Anträge auf Unterstützung beim Innenministerium gestellt worden, von denen 71 berücksichtigt werden konnten.

Hintergrund:

Die meisten EU-Förderprogramme gewähren für Investitionen oder Projekte keine Vollfinanzierung, sondern verlangen den Einsatz weiterer Finanzierungsquellen außerhalb der EU-Institutionen von bis zu 50 Prozent. Dieser zweite Finanzierungsteil wird Kofinanzierung genannt. Die Kofinanzierung muss nachgewiesen werden, bevor ein EU-Förderprogramm zugesagt wird.

Seit 2015 werden den besonders finanzschwachen kommunalen Körperschaften in Nieder-sachsen Kofinanzierungszuweisungen zur Verringerung der Eigenanteile bei Förderungen aus den EU-Strukturfonds gewährt. Voraussetzungen sind eine weit unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft in einem zurückliegenden dreijährigen Zeitraum in ihrer Vergleichsgruppe sowie die Bewilligung einer Bedarfszuweisung nach § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) oder der Erhalt von Zins-, Tilgungs- oder Stabilisierungshilfen nach § 14 NFAG.

Bei der am (heutigen) Donnerstag veröffentlichten Liste kann es in Einzelfällen noch zu Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten kommen. Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Antragsangaben, insbesondere mit Blick auf das Projektvolumen, die festgesetzten zuwendungsfähigen Kosten und letztlich auch die aufzubringenden Eigenmittel teilweise erheblich von den im EU-Verfahren durch Bescheid festgesetzten Werten abweichen. So erklären sich mögliche Abweichungen der Verteilungsliste zu den Bewilligungsbescheiden. Letztendlich stehen die Beträge erst nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Verwendungsnachweise endgültig fest.

Anlage: EU Kofinanzierungshilfen 2019