29.03.2018 Brüssel. Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (28. März) vorgeschlagen, die Kosten grenzüberschreitender Zahlungen in Euro in der gesamten Europäischen Union (EU) zu senken. Für die Menschen oder Unternehmen im Euroraum macht es keinen Unterschied, ob sie Euro-Transaktionen in ihrem eigenen Land oder mit einem anderen Mitgliedstaat im Euroraum abwickeln. Mit dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission soll dieser Vorteil auf Menschen und Unternehmen in Ländern ausgedehnt werden, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören.

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU-Kommission und für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zuständiges Kommissionsmitglied, sagte dazu am Mittwoch in Brüssel: „Mit dem heutigen Vorschlag schaffen wir für die Menschen und Unternehmen in Ländern außerhalb des Euroraums dieselben Bedingungen für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro wie für die Menschen im Euroraum. Alle Europäerinnen und Europäer können grenzüberschreitende Geldtransfers in Euro zu denselben Kosten vornehmen, wie sie für eine inländische Transaktion entrichten müssten. Außerdem sieht der heutige Vorschlag vor, dass die Währungsumrechnung völlig transparent sein muss, wenn Verbraucher in einem Land, in dem nicht dieselbe Währung gilt wie in ihrem Herkunftsland, mit ihrer Bankkarte bezahlen.“

Für alle grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro innerhalb der EU würde nun auch außerhalb des Euroraums derselbe Preis – d.h. ein geringes oder kein Entgelt – erhoben wie für inländische Zahlungen in der lokalen amtlichen Währung. Außerdem schlug die EU-Kommission am Mittwoch vor, die Transparenz und den Wettbewerb von Währungsumrechnungsdiensten zu verbessern, wenn Verbraucher Waren oder Dienstleistungen in einer anderen Währung als ihrer Heimatwährung erwerben.

Seit der Einführung der EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen im Jahr 2001 gelten für die Verbraucher und Unternehmen im Euroraum bereits sehr niedrige Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen. Im Rahmen der geltenden Vorschriften macht es für die Menschen oder Unternehmen im Euroraum keinen Unterschied, ob sie Euro-Transaktionen in ihrem eigenen Land oder mit einem anderen Mitgliedstaat im Euroraum abwickeln. Mit dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission wird dieser Vorteil auf die Menschen und Unternehmen in Ländern außerhalb des Euroraums ausgedehnt, wenn diese im Ausland unterwegs sind oder Zahlungen tätigen. Das bedeutet das Ende der hohen Kosten für EU-interne grenzüberschreitende Transaktionen in Euro.

Der Vorschlag sieht insbesondere vor, dass für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro Entgelte in gleicher Höhe berechnet werden wir für entsprechende inländische Zahlungen in Landeswährung. Dadurch werden die Entgelte auf wenige Euro oder gar Cent gesenkt. So wird dann beispielsweise für eine grenzüberschreitende Überweisung in Euro aus Bulgarien derselbe Betrag erhoben wir für eine Überweisung in der Landeswährung Lew (BGN) innerhalb Bulgariens. Dies ist eine erhebliche Neuerung, da die Entgelte für eine einfache Überweisung in einigen EU-Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets astronomische Höhen erreichen können (bis zu 24 Euro für einen Transfer von 10 Euro).

Die aktuell berechneten hohen Entgelte sind ein Hemmnis für den europäischen Binnenmarkt, da sie Barrieren für grenzüberschreitende Tätigkeiten von Haushalten (Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Währungsgebiet) und Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), errichten. Dadurch entsteht eine tiefe Kluft zwischen den Menschen im Euroraum, die von der gemeinsamen Währung profitieren, und den Menschen außerhalb des Euroraums, für die Transaktionen nur innerhalb der Grenzen ihres eigenen Landes preiswert sind.

Darüber hinaus sorgt der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission für Transparenz bei Zahlungen, an denen verschiedene EU-Währungen beteiligt sind. Derzeit wissen die Verbraucher in der Regel nicht, wie viel eine Transaktion kostet, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist. Der Vorschlag sieht daher vor, dass die Verbraucher umfassend über die Kosten einer Währungsumrechnung informiert werden, bevor sie eine solche Zahlung tätigen – z.B. mit ihrer Bankkarte im Ausland, sei es eine Bargeldabhebung an einem Geldautomaten oder eine Zahlung mit Bankkarte in einem Geschäft, oder online. So können sie die Kosten der verschiedenen Möglichkeiten der Währungsumrechnung vergleichen und auf dieser Grundlage ihre Entscheidung treffen.

Jüngsten Erkenntnissen zufolge haben sich die Verbraucher über die Praktiken der dynamischen Währungsumrechnung – d.h. die Zahlung im Ausland in der Heimatwährung – beschwert und ihr Verbot verlangt, nachdem erkannt wurde, dass die Verbraucher in den meisten untersuchten Fällen benachteiligt werden. Da Verbraucher nicht über die Informationen verfügen, die erforderlich sind, um die günstigste Entscheidung zu treffen, werden sie auf unfaire Weise dazu verleitet, die teurere Währungsumrechnungsoption zu wählen.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde wird beauftragt, die notwendigen technischen Regulierungsstandards zu erarbeiten, um für mehr Transparenz zu sorgen. Der aktuelle Legislativvorschlag der EU-Kommission wird nun an das Europäische Parlament und den Rat der EU (Ministerrat) zur Annahme weitergeleitet.

Hintergrund

Eine der Topprioritäten der Juncker-Kommission ist der Aufbau eines vertieften, faireren Binnenmarkts, der den freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital in einem Wirtschaftsraum mit einem jährlichen Bruttoinlandsprodukt von 15 Billionen Euro ermöglicht. Darüber hinaus soll der Binnenmarkt den Verbrauchern durch mehr Wettbewerb Zugang zu besseren Produkten und günstigeren Preisen verschaffen.

Die EU-Kommission hat bereits viel getan, um die europäischen Verbraucher auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen zu stärken und zu schützen: Die Richtlinie über Zahlungskonten verleiht allen in der EU ansässigen Personen das Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen; die Richtlinie über Zahlungsdienste sorgt für eine wesentlich höhere Zahlungssicherheit und der Kommissionsvorschlag für eine EU-Verordnung über eine europaweite private Altersvorsorge (PEPP) bietet eine größere Auswahl für die Bildung von Rücklagen für den Ruhestand. Im März 2017 veröffentlichte die EU-Kommission einen Aktionsplan, in dem sie ihre Strategie zur Stärkung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen für Verbraucher darlegte. Jetzt verwirklicht die EU-Kommission die ersten beiden Maßnahmen dieses Aktionsplans, indem sie die Transparenz und die Entgelte von grenzüberschreitenden Transkationen angeht.

Links zum Thema:

Euro oder Zloty? Brüssel will mehr Transparenz bei Zahlungskosten
Weitere Nachricht vom 29. März 2018 zum Thema.

Verbesserungen für Verbraucher: Kostengünstige Euro-Transfers in der gesamten Union und fairere Währungsumrechnung
PresseInformation der EU-Kommission vom 28. März 2018 mit Links zu weiterführenden Informationen und Dokumenten zum Thema.

Grenzüberschreitende Zahlungen
Memorandum der EU-Kommission vom 28. M;ärz 2018 mit Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema.