Kroatien erfüllt alle Bedingungen für Beitritt zum Schengen-Raum © Europäische Gemeinschaften, 2005, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Alain Schroeder

22.10.2019 Brüssel. Nach Auffassung der Kommission erfüllt Kroatien alle Bedingungen, um vollwertiges Mitglied des Schengen-Raums zu werden. In einer heute (Dienstag) veröffentlichten Mitteilung empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten deshalb, Kroatien die volle Schengen-Mitgliedschaft zu ermöglichen. „Ich spreche Kroatien meine Anerkennung für seine Bemühungen und seine Beharrlichkeit bei der Erfüllung aller Voraussetzungen für den Schengen-Beitritt aus. Nur durch Einigkeit und Zusammenhalt können wir die Stärkung des Schengen-Raums sicherstellen. Die Verwirklichung von Schengen muss unser gemeinsames Ziel sein. Deshalb vertraue ich darauf, dass die Mitgliedstaaten die richtigen Schritte unternehmen werden, damit Kroatien bald ein vollwertiges Mitglied des Schengen-Raums wird“, so Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.

Die Europäische Kommission hat heute über die Fortschritte Kroatiens bei der Erfüllung der Voraussetzungen für seinen Beitritt zum Schengen-Raum berichtet. Die Kommission ist angesichts der Ergebnisse des 2016 eingeleiteten Schengen-Evaluierungsprozesses der Auffassung, dass Kroatien die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Bedingungen für die vollständige Anwendung der Schengen-Vorschriften und -Normen zu erfüllen. Kroatien muss weiter an der Durchführung aller laufenden Maßnahmen – insbesondere am Management der Außengrenzen – arbeiten, um die Erfüllung dieser Bedingungen auch künftig zu gewährleisten. Ferner bestätigt die Kommission heute, dass Kroatien weiterhin die mit den Schengen-Vorschriften verbundenen Verpflichtungen erfüllt, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos sagte: „Schengen ist eine der größten und greifbarsten Errungenschaften der europäischen Integration. Seine Stärke hängt jedoch von seiner Aufnahmebereitschaft ab. Kroatien hat nun die Maßnahmen zur Erfüllung der notwendigen Bedingungen ergriffen, und wir müssen dies anerkennen. Als vollwertiges Schengen-Mitglied wird das Land zu einer weiteren Stärkung des Schengen-Raums beitragen und dafür sorgen, dass die EU-Außengrenzen besser geschützt werden.“

In seiner Rede zur Lage der Union 2017 brachte Präsident Juncker seine vorbehaltlose Unterstützung dafür zum Ausdruck, Kroatien die volle Schengen-Mitgliedschaft zu ermöglichen, sobald alle Kriterien erfüllt sind. Heute berichtet die Kommission über das positive Ergebnis eines Prozesses ständiger Evaluierung und Zusammenarbeit, in dessen Verlauf sich Kroatien kontinuierlich verbessert hat, um dieses Ziel zu erreichen.

Bewertung aller Schengen-Kriterien

Die heutige Mitteilung der Kommission enthält eine Bestandsaufnahme der zwischen Juni 2016 und Mai 2019 durchgeführten Evaluierungen, in denen die Anwendung der Schengen-Vorschriften und -Standards durch Kroatien in mehreren Bereichen untersucht wurde. Während die Kommission die vollständige Umsetzung der Schengen-Vorschriften in den Bereichen Datenschutz, polizeiliche Zusammenarbeit, gemeinsame Visumpolitik, Rückkehr/Rückführung, Schengener Informationssystem (SIS), Feuerwaffen und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen bereits erfolgreich bewertet hatte, bestätigt die heutige Mitteilung auch, dass Kroatien die erforderlichen Maßnahmen zur Anwendung der Schengen-Vorschriften im Bereich des Außengrenzmanagements getroffen hat. Kroatien muss daran arbeiten, die konsequente Umsetzung aller laufenden Maßnahmen in diesem Bereich auch künftig zu garantieren.

Schließlich berichtet die Kommission auch über die Erfüllung der Verpflichtungen, die Kroatien bei seinen Beitrittsverhandlungen eingegangen ist und die für die Schengen-Vorschriften relevant sind. Diese Verpflichtungen betreffen insbesondere den Bereich Justiz und die Achtung der Grundrechte. Die Kommission bestätigt heute, dass Kroatien sie auch weiterhin erfüllt.

Nächste Schritte

Die Kommission fordert den Rat auf, die Mitteilung zu erörtern, damit Kroatien im Einklang mit der Beitrittsakte von 2011 dem Schengen-Raum beitreten kann.

Hintergrund

Der Schengen-Raum ist mit 22 EU-Ländern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik und Ungarn) und vier assoziierten Nicht-EU-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) der weltweit größte Raum der Reisefreiheit. Er ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich ohne Grenzkontrollen frei zwischen diesen Ländern zu bewegen, wodurch es einfacher wird, grenzüberschreitend zu reisen, zu arbeiten und zu leben.

Länder, die dem Schengen-Raum beitreten möchten, müssen sich einer Reihe von Schengen-Evaluierungen unterziehen, mit denen geprüft wird, ob sie die für die Anwendung der Schengen-Vorschriften erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. In diesen Evaluierungen wird bewertet, ob ein Land in der Lage ist, die Verantwortung für die Kontrolle der Außengrenzen im Namen der anderen Schengen-Staaten zu übernehmen und effizient mit anderen Strafverfolgungsbehörden in den anderen Schengen-Staaten zusammenarbeiten, um nach der Abschaffung der Grenzkontrollen ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Außerdem soll die Fähigkeit zur Anwendung der Schengen-Vorschriften wie die Kontrolle von Land-, See- und Luftgrenzen (Flughäfen), zur Ausstellung von Schengen-Visa, zur polizeilichen Zusammenarbeit und zum Schutz personenbezogener Daten und schließlich zur erforderlichen Anbindung an das Schengener Informationssystem und zu dessen Nutzung bewertet werden.

Sobald die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Anwendung aller einschlägigen Teile der Schengen-Vorschriften bestätigt sind, muss der Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig einen endgültigen Beschluss fassen.

Kroatien erklärte sich im März 2015 bereit, mit der Schengen-Evaluierung in allen einschlägigen Politikbereichen zu beginnen. In dem heute vorgelegten Bericht wird eine Bilanz der bei diesem Bewertungsverfahren erzielten Fortschritte gezogen und bekräftigt, dass Kroatien die bei seinen Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen eingehalten hat.

Links zum Thema:

Mitteilung über die Überprüfung der vollständigen Anwendung des Schengen-Besitzstands durch Kroatien

Anhang der Mitteilung

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.