17.04.2019 Straßburg – Heute (Mittwoch, 17.4) hat das Parlament neue Vorschriften angenommen, welche die EU-Risikobewertungsverfahren für Lebensmittelsicherheit transparenter und zuverlässiger gestalten sollen.

Die Abgeordneten haben mit 603 Stimmen, bei 17 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen neue, bereits mit den EU-Ministern vereinbarte Regeln angenommen, die sicherstellen, dass die Risikobewertungsverfahren der EU für die Lebensmittelsicherheit zuverlässiger, transparenter und objektiver werden.

Für die Auftraggeber nachteilige Studien werden nicht mehr zurückgehalten

Mit den neuen Regeln wird ein gemeinsames europäisches Register der in Auftrag gegebenen Studien geschaffen, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die eine Zulassung beantragen, keine für sie nachteiligen Studien zurückhalten. Dies wird der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ermöglichen, eingereichte Studien zur Prüfung durch Dritte zu veröffentlichen, um festzustellen, ob andere relevante wissenschaftliche Daten oder Studien vorliegen, um Richtigkeit zu gewährleisten.

Um die Transparenz der neuen Vorschriften zu gewährleisten, müssen die Antragsteller alle für die Bewertung der Sicherheit relevanten Informationen offenlegen; einige Informationen wie beispielsweise zum Herstellungs- oder Erzeugungsprozess können jedoch vertraulich behandelt werden.

Schließlich unterstützt das neue Gesetz auch die Einführung eines neuen Beratungsverfahrens vor der Einreichung, das es der EFSA ermöglicht, Antragsteller bei der korrekten Einreichung ihres Zulassungsantrags zu beraten, was das Verfahren zuverlässiger macht.

Zitat

Berichterstatterin Pilar Ayuso, (EVP, ES): „Diese Vereinbarung macht ein Entscheidungsverfahren auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Tatsachen möglich, um ein hohes Maß an Sicherheit und öffentlicher Gesundheit in Europa zu gewährleisten und gleichzeitig das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Verfahren zu stärken, weil es transparenter gemacht wird.“

Hintergrundinformationen

Die neuen Regeln tragen den Bedenken Rechnung, die in der Europäischen Bürgerinitiative zu Glyphosat hinsichtlich der Transparenz der wissenschaftlichen Studien zur Bewertung von Pestiziden aufgeworfen wurden. Sie folgt auch einer Eignungsprüfung des Allgemeinen Lebensmittelrechts, die 2014 eingeleitet und im Januar 2018 von der Kommission abgeschlossen wurde.

Die nächsten Schritte

Der Ministerrat muss den Text nun formell billigen, bevor er in Kraft treten kann.

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