Nach Fangverbot für die Ostsee: Kommission schlägt Finanzhilfen für Dorsch-Fischer vor © Europäische Union, 2014, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

31.10.2019 Brüssel. Die europäische Kommission hat am Donnerstag einen Vorschlag angenommen, der den von der Schließung der Dorschfischerei in der Ostsee betroffenen Fischern eine Unterstützung aus dem Europäischen See- und Fischereifonds anbietet, um ihre Fischereifahrzeuge endgültig stillzulegen.

Karmenu Vella, der für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige Kommissar, erklärte: „Der Dorsch in der Ostsee leidet unter einer außergewöhnlichen Krise – Wissenschaftler sagen uns, dass wir durch Umwelteinflüsse dreimal so viel Fisch verlieren wie durch die Fischerei. Nirgendwo sonst in Europa finden wir diese Situation. Mit dem heutigen Vorschlag soll das Problem umgekehrt werden: durch die Schaffung von Bedingungen, die der Erholung des Kabeljaubestands Rechnung tragen, und durch die Unterstützung der lokalen Gemeinschaften, die von diesem Bestand abhängig sind. Sowohl die Fische als auch die Fischer in der Ostsee verdienen eine Zukunft.“

Auf der Ratstagung vom 14. bis 15. Oktober folgten die Fischereiminister einem Vorschlag der Kommission und einigten sich darauf, die Fangmöglichkeiten im Jahr 2020 auf fast Null zu reduzieren. Obwohl dieser Schritt notwendig ist, um den Beständen eine Chance zur Erholung zu geben, erkennt die Kommission an, dass er auch eine schwere und unvermeidliche wirtschaftliche Belastung für die Flotten und Fischereigemeinschaften bedeutet, die traditionell auf diesen Bestand ausgerichtet sind.

Mit dem heutigen Vorschlag will die Kommission die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schließung mildern und den Fischern und Frauen, die am stärksten betroffen sein werden, eine helfende Hand reichen.

Hintergrund

Die in den Mitgliedsstaaten der EU zuständigen Fischereiminister legen jedes Jahr im Rahmen ihrer Treffen die zulässigen Gesamtfangmengen fest. Die europäische Kommission erarbeitet dabei Vorschläge auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen, in denen der Zustand einzelner Bestände untersucht wird. Die Gesamtfangmengen werden dann wiederum unter den einzelnen Mitgliedsstaaten als nationale Quoten verteilt. Im Rahmen dieser Einigungen sollen in gesamteuropäischer Absprache die Fischbestände in der EU geschützt werden und den Interessen und Bedürfnissen der Fischfangindustrie Rechnung getragen werden.

Links zum Thema:

Bestand in Gefahr: Sofortiges Fangverbot für Dorsch in der Ostsee

Pressemitteilung des Europäischen Rates zur Einigung über die Fangmengen für 2020

Die Vereinbarung über die Fangmengen für 2020 im Detail

Kommissionsvorschlag zu den Fangmengen für 2020

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.