17.06.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) ihre jährliche Mitteilung über die Fortschritte bei der Bewirtschaftung der Fischbestände in der EU veröffentlicht. Zudem bittet sie die Mitgliedstaaten, Vertreter der Fischereiwirtschaft und Nichtregierungsorganisationen sowie andere Interessierte, an einer öffentlichen Konsultation zu den Fangmöglichkeiten für 2021 teilzunehmen.
Nettogewinnspanne von 18 Prozent im Jahr 2018 weiterhin sehr gut. Auch die Einkünfte der Fischer stiegen weiter an.
Trotz Verbesserungen steht der Sektor jedoch weiterhin vor Herausforderungen. Während für 2019 eine ähnliche Wirtschaftsleistung erwartet wird, sind die Voraussagen für 2020 aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise nach wie vor sehr ungewiss.
Im Mittelmeer und im Schwarzen Meer bedarf es weiterhin umfangreicher Erhaltungsanstrengungen, und in den atlantischen Meeresbecken sind einige Bestände nach wie vor überfischt oder liegen außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Die Umsetzung der Anlandeverpflichtung im zweiten Jahr ihrer vollständigen Umsetzung gibt weiterhin Anlass zur Sorge. Die Mitgliedstaaten müssen die Durchsetzung und Kontrolle der Einhaltung der Anlandeverpflichtung verstärken, insbesondere durch den Einsatz von Kontrollinstrumenten wie elektronischen Fernüberwachungssystemen.
Hintergrund
Die Kommission veröffentlicht jedes Jahr eine Mitteilung, in der sie die Fortschritte beim Zustand der Fischbestände darlegt und eine breit angelegte öffentliche Konsultation zur Festsetzung der jährlichen Fangmöglichkeiten für das folgende Jahr einleitet. In dieser Mitteilung werden der Stand der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik bewertet und die Gründe für den Vorschlag über die Fangmöglichkeiten für das folgende Jahr dargelegt.
Die Kommission bittet die Mitgliedstaaten, die Beiräte – zu denen auch die Fischereiwirtschaft und nichtstaatliche Organisationen gehören – sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger und Organisationen um Beiträge im Rahmen einer öffentlichen Online-Konsultation.
Im Herbst wird die Kommission ihre Vorschläge für Verordnungen über die Fangmöglichkeiten für 2021 im Atlantik, in der Nord- und Ostsee, für Tiefseebestände sowie im Mittelmeer und im Schwarzen Meer vorlegen. Ab diesem Jahr müssen die Fischbestände im Einklang mit dem Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags bewirtschaftet werden, d.h. der maximalen Menge Fisch, die die Fischer aus dem Meer entnehmen können, ohne die Wiederauffüllung und künftige Produktivität des Bestands zu gefährden.
Links zum Thema:
Nachhaltige Fischerei: Kommission zieht Bilanz über die Gemeinsame Fischereipolitik der EU und leitet Konsultation zu den Fangmöglichkeiten für 2021 ein
Presseinformation der EU-Kommission vom 17.06.2020.
Fragen und Antworten zur Bewertung der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU durch die Kommission
Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland