16.09.2019 Brüssel. Die neuen EU-Vorschriften zur steuerlichen Transparenz und über den automatischen Informationsaustausch helfen den Mitgliedstaaten im Kampf gegen die Steuervermeidung. Ein heute (Montag) von der Kommission vorgelegter Bericht bietet eine erste Momentaufnahme der Umsetzung. So tauschten die Mitgliedstaaten im Jahr 2017 Informationen über fast 18.000 Steuervorbescheide aus, die multinationalen Unternehmen erteilt wurden.
Die Bewertung zeigt, dass die Mitgliedstaaten nun wesentlich mehr Informationen erhalten, die zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und -umgehung beitragen können und noch dabei sind, die effizientesten Wege zur Nutzung der Daten, zur Bewertung des Mehrwerts und der abschreckenden Wirkung zu finden.
Die Kommission fordert alle EU-Länder weiterhin auf, ihren Zugang zu den zahlreichen nützlichen Steuerinformationen, die über diese neuen Kanäle zur Verfügung gestellt werden, uneingeschränkt zu nutzen.
Links zum Thema:
Den Bericht selbst und weitere Informationen über die aktuellen Regelungen (Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, 2011/16/EU) finden Sie hier.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.