Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission
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Fotograf : Lukasz Kobus
26.02.2026 Brüssel. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und anderer Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen in der EU vorgelegt. Der Vorschlag umfasst unter anderem EU-weit harmonisierte Definitionen und Strafen, eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie eine bessere Erhebung und Standardisierung der verfügbaren Daten über Schusswaffen.
„Angesichts der derzeitigen geopolitischen Lage mit sich rasch wandelnden Sicherheitsbedrohungen muss die EU umfassend darauf vorbereitet sein, sowohl bestehende als auch aufkommende Risiken zu antizipieren und zu bewältigen“, sagte die Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Henna Virkkunen, zuständig für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie. „Illegale Feuerwaffen stellen eine ernste Gefahr für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger dar, die zunehmend durch neue Technologien und grenzüberschreitende Netze verstärkt wird. Mit dieser Initiative werden wir den erforderlichen Rechtsrahmen schaffen, um die Lücken zwischen den verschiedenen nationalen Systemen, die von Kriminellen und Terroristen ausgenutzt werden, zu schließen und die EU-Bürger besser zu schützen.“
Harmonisierung und wirksamere Strafverfolgung
Derzeit gibt es erhebliche Unterschiede in der Definition und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen, was zu einem fragmentierten Rechtsrahmen in der EU führt. Der Vorschlag wird die Harmonisierung fördern und die Wirksamkeit der Verfolgung bei Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen verbessern, indem er
- einen EU-weiten Rahmen mit gemeinsamen Definitionen von Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen und Strafen einführt,
- eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt
- die Erhebung und Nutzung von Daten verbessert und
- die Lücke beim Missbrauch des 3D-Drucks zur Herstellung illegaler Waffen schließt.
Vorschlag betrifft nur illegalen Handel mit Feuerwaffen
Der Vorschlag zielt nur auf vorsätzliche Handlungen mit illegalen Schusswaffen ab und schützt legitime Aktivitäten von zugelassenen Händlern, der Industrie und den Bürgern in vollem Umfang. Er ändert oder beeinträchtigt in keiner Weise die bestehenden EU-Vorschriften über den legalen Erwerb, den Besitz und den grenzüberschreitenden Verkehr von Schusswaffen.
Nächste Schritte
Die Kommission wird nun mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um eine rasche Einigung über den Vorschlag zu erleichtern.
Links zum Thema:
Die vollständige Pressemitteilung
EU-Rechtsvorschriften über zivile Feuerwaffen
Die Europäische Strategie der inneren Sicherheit (ProtectEU)
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland
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